Wohnraum zu Verfügung
Radolfzell setzt auf »Raumteiler«-Programm für Geflüchtete

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Radolfzell. Die Hilfsbereitschaft der Radolfzellerinnen und Radolfzeller für die vom Ukraine-Krieg betroffenen Menschen ist ungebrochen, kommt als Lob aus dem Radolfzeller Rathaus. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger würden sich beim städtischen Bürgertelefon melden, um ihre Unterstützung in vielfältiger Weise anzubieten – zum Beispiel, indem sie Wohnraum zur Verfügung stellen.

Doch wie geht es weiter, wenn die Menschen hier eine Bleibe gefunden haben? -das ist aktuell eine sehr spannende Frage nicht nur in Radolfzell.

Registrierung der Flüchtlinge

Wichtig ist, dass sich privat nach Radolfzell eingereiste und untergebrachte Personen, die finanzielle Unterstützung benötigen (Lebensunterhalt, Unterkunft, medizinische Versorgung), bei der städtischen Ausländerbehörde melden und sich dort registrieren lassen. Denn nur so erhalten sie ein entsprechendes Dokument, das sie bei der Sozialleistungsbehörde (Landkreis Konstanz) vorlegen können, informiert die Ausländerbehörde in der Medienmitteilung.

Deren MitarbeiterInnen sind von Montag bis Mittwoch von 8 Uhr bis 16.15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr unter der Telefonnummer 0 77 32 / 81-145 zu erreichen. Die E-Mail-Adresse lautet auslaenderamt@radolfzell.de, die Internetseite hat die Adresse www.radolfzell.de/auslaenderwesen.

Für diejenigen Flüchtlinge, die noch keine Unterkunft haben, wenn sie nach Radolfzell kommen, ist die Untere Aufnahmebehörde des Landkreises Konstanz – das Referat für Unterbringung – für die Organisation eines Obdaches zuständig. An diese Stelle können sich auch Flüchtlinge wenden, die ihr vorübergehendes, privates Quartier wieder verlassen müssen.

Die Kontaktdaten sind:
Landratsamt Konstanz, Amt für Migration und Integration, E-Mail: ami-unterbringung-lra@LRAKN.de, Telefon: 0 75 31 / 800-0

»Raumteiler« kommt zum Zug

Für die Wohnraumversorgung der Flüchtlinge benötigt die Stadtverwaltung längerfristigen, privaten Wohnraum, vermittelte sie am Dienstag. Daher würden die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung nur noch privaten Wohnraum, der den Geflüchteten für mindestens sechs Monate zur Verfügung gestellt werden kann, erfassen und vermitteln.

Diese Regelung beziehe sich auch auf das bewährte Raumteiler-Programm der Stadt Radolfzell. Der zur Verfügung gestellte Wohnraum wird dabei von der Stadt selbst angemietet und anschließend untervermietet. Der Wohnraum, der dabei den aus der Ukraine geflüchteten Menschen zur Verfügung gestellt wird, muss für mindestens sechs Monate verfügbar sein. Die Miethöhe richte sich nach der Mietobergrenze des Jobcenters (Kaltmiete).

Aufgrund der Dynamik der Ereignisse können sich diese Regelungen gegebenenfalls kurzfristig wieder geändert werden, wurde vorgewarnt.

Kontaktdaten Raumteiler:

Wer sich für das Programm interessiert und Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, kann eine E-Mail an raumteiler@radolfzell.de schreiben. Weitere Informationen zum Programm sind auf der Internetseite www.radolfzell.de/raumteiler zu finden.

Autor:

Presseinfo aus Singen

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