Auch die Beschlüsse aus der Sondersitzung des Gemeinderates seien rechtswidrig
OB widerspricht erneut den Radweg-Beschlüssen
Radolfzell. In der Sondersitzung des Gemeinderats am 17. April haben die Gemeinderäte drei neue Beschlüsse zur Radwegeführung auf der Konstanzer Brücke getroffen, nachdem der erste Beschluss nach Ansicht der Verwaltung rechtswidrig war (das WOCHENBLATT berichtete). Die nun vom Gemeinderat neu gefassten Beschlüsse umfassen unter anderem die Einrichtung eines Gehweges (2,1 –2,5 m) und eines Radweges (2,5 m) auf der Ostseite (Mettnau) sowie eines Gehweges (2,5 – 3 m) mit dem Zusatzschild »Radfahrer frei« auf der Westseite der Brücke. Darüber hinaus wurde beschlossen, vorhandene Möglichkeiten zur Weitung des Straßenquerschnitts auf der Südseite zu prüfen.
Nun hat OB Martin Staab diesen Beschlüssen erneut widersprochen, wie er den Stadträten in einem Schreiben vom 24. April, welches dem WOCHENBLATT vorliegt mitteilt. Nach Auffassung der Stadtverwaltung seien die Beschlüsse »rechtswidrig und nachteilig im Sinne des § 43 Abs. 2 Satz 1 GemO«, heißt es dazu in einer Pressemeldung aus dem Rathaus. Dementsprechend habe sich der Oberbürgermeister nach eingehender Prüfung gesetzlich verpflichtet gesehen, den Beschlüssen zu widersprechen, so die Mitteilung.
Als Begründung zu dieser Entscheidung wird genannt, dass zum einen straßenverkehrsrechtliche Anordnungen in der ausschließlichen Zuständigkeit der unteren Straßenverkehrsbehörde und damit im Verantwortungsbereich Stadtverwaltung liegen. Zum anderen erfüllen die Beschlüsse nicht die Anforderungen, die durch die VwV – StvVO zu § 2 StVO gestellt werden. Demnach dürfe das Zusatzschild »Radfahrer frei« nur dann in Betracht gezogen werden, wenn weder die Anlage eines Radfahrstreifens, noch eines Schutzstreifens möglich ist. Außerdem sind aus Sicht der Stadtverwaltung die Belange der Fußgänger nicht ausreichend berücksichtigt. Obwohl die Gehwege an der Konstanzer Brücke durch eine überdurchschnittliche Benutzung durch besonders schutzbedürftige Fußgänger, wie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und (Schul-)Kinder, geprägt seien.
Die Nachteiligkeit der Beschlüsse sieht die Stadtverwaltung insbesondere in der zeitlichen Verzögerung der Baumaßnahme. Dadurch besteht das Risiko, dass bereits zugesagte Zuschüsse verloren gehen. Außerdem bestehen Haftungsrisiken, wenn die Verkehrsführung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Zur Behandlung des Widerspruchs ist eine Sondersitzung des Gemeinderates am Dienstag, 07. Mai um 16.30 Uhr im Bürgersaal vorgesehen.
- Dominique Hahn
Autor:Redaktion aus Singen |
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