Drei Projekte im Landkreis erhalten Förderung aus dem Programm »Kultur Sommer 2020«
Fördermittel für Höri-Musiktage

Chorherrenstift | Foto: Das Augustiner Chorherrenstift in Öhningen ist Veranstaltungsort der Höri-Musiktage. swb-Bild: Archiv
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Stuttgart/ Öhningen. Die dritte Förderrunde des Programms „Kultur Sommer 2020“ beschert dem Landkreis Konstanz finanzielle Zuschüsse für drei weitere Kulturprojekte in Höhe von insgesamt 64.628 Euro, teilte die Grüne Landtagsabgeordnete Nese Erikli am Donnerstag mit. 9.800 Euro davon fließen nach Öhningen zur Unterstützung der Höri Musiktage.

Der Rest der Fördersumme geht an den Kulturladen e.V. für den Kultur Sommer 2020 in Konstanz (48.500 Euro) und an das Europäische KulturForum Mainau e.V. für das Projekt »Jazz unter Palmen –Special Kultur Summer 2020« (6.328 Euro).

Dritte Runde

Dabei handelt es sich um die dritte Förderrunde des Programms. »Dass nun weitere drei Kulturprojekte vom Land finanziell unterstützt werden, zeigt, welch hohen Stellenwert die grün-geführte Landesregierung Kunst und Kultur bei uns am See bemisst. Für die Förderung der Projekte in meinem Wahlkreis stand ich mit dem zuständigen Ministerium im Austausch. Kunst und Kultur sind wichtige Grundpfeiler für unsere Demokratie. Museen, Theater und Konzerthäuser sind nicht nur Kulturorte, sondern auch Treffpunkte, an denen Menschen zusammenkommen und sich austauschenkönnen«, sagt Nese Erikli dazu.

In den ersten beiden Förderrunden hatte die Zeller Kultur für die Umsetzung der »Jazz Open und Mettnau Summer Nights« 14.500 Euro vom Land bekommen. Der Musikverein Allmannsdorf wurde mit 10.000 Euro für das Projekt »BeethovenBoxBodensee« bedacht. In der jetzigen dritten Förderrunde wurden landesweit insgesamt 51 Projekte ausgewählt, sie werden nun mit einer Fördersumme von knapp 1 Million Euro unterstützt. In den beiden ersten Runden des »Kultur Sommer 2020« wurden bereits 96 Projekte mit über 2 Millionen Euro unterstützt.

Infos zum Fördeprogramm

»Kultur Sommer 2020« ist ein Programm für die Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur in Baden-Württemberg, die in besonderer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Gefördert werden kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die unter Einhaltungder bestehenden Auflagen und der rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Gefördert werden Gagen und Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstler*innen aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter*innen und/oder Dirigent*innen zahlen.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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