Leserbrief zum Erhalt der Innenstadt
»Es lohnt sich, die Altstadt zu erhalten«
Radolfzell. Zum Thema »Erhalt der Altstadt« erreichte die Radolfzeller Redaktion folgender Leserbrief:
»Der historische Stadtkern von Radolfzell hat für Touristen eine hohe Anziehungskraft: die verwinkelten Gassen mit den kleinen Läden, einladenden Restaurants, urigen Gaststätten und Cafés, jahrhundertealte Gebäude, Türme, Stadtmauer mit Stadtgarten, der belebte Marktplatz, das beeindruckende Münster und schön restauriertes Rathaus laden zum Flanieren und Innehalten ein. Oft bleiben sie stehen und sagen: »Schau, wie schön es hier ist«.
Neulich kam ich mit einem Studenten ins Gespräch, der in Radolfzell aufgewachsen ist und zur Zeit in den USA sein Studium absolviert. Er war entsetzt und traurig, dass in wenigen Jahren die Altstadt zunehmend zerstört wurde.
Viele Radolfzeller verbinden die historisch gewachsenen Gebäude mit Heimatgefühl, die Geschichte der Stadt ist auch ein prägender Teil ihres Lebens. Zerstört wird der Radolfzeller Stadtkern durch den Bau moderner Architektur, die global, aber nicht regional geprägt ist, das heißt, Radolfzell verliert an Einzigartigkeit und seinen Charakter.
»Die Gestaltungssatzung zum Schutz der historischen Altstadt«, vom Gemeinderat beschlossen und seit Oktober 2013 rechtskräftig, ist nicht nur ein hervorragendes Instrument, die Zerstörung der Altstadt zu verhindern, sie beinhaltet auch konkrete Regelungen für Sanierungen und Renovierungen mit dem Ziel, das historische Erscheinungsbild der Altstadt zu erhalten.
Das Land Baden-Württemberg und die Denkmalstiftung gewähren Zuschüsse und Fördermittel zur Finanzierung von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden und ermöglichen Steuererleichterungen. Alte Bausubstanz ist unglaublich haltbar, wenn sie gepflegt wird. Langfristig ist sie nachhaltig und ressourcenschonend. Auf lange Sicht ist sie viel preiswerter, als die alle 40 bis 50 Jahre neue Substanz. In der letzten Sitzung des Gestaltungsbeirates wurde mir als Besucherin klar, dass die Vorgaben der Gestaltungssatzung offensichtlich nicht bei den Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bahnhofplatzes eingefordert wurden.
Was viele Jahrhunderte gewachsen ist, wird von einigen Investoren für kurzfristige Interessen leichtfertig aufgegeben. Oberbürgermeister, Gemeinderat, Bauamt, Baurechtsamt, betroffene und beteiligte Bürger müssen die Vor- und Nachteile eines Bauvorhabens gründlich prüfen und bewerten, bevor ein Beschluss gefasst wird.
Schon in der ersten Planungsphase sollten interessierte Investoren diese Vorgaben beachten, damit nicht unnötige Kosten entstehen und die Realisierung des Bauvorhabens in einem akzeptablen Zeitraum stattfinden kann. Entspricht die Außenfassade den wohlüberlegten Vorgaben der Gestaltungssatzung, wird unsre charmante Altstadt weiterhin eine Freude für die Radolfzeller sein und die Touristen anziehen. Es lohnt sich für alle!«
Karla Drechsler-Schubkegel, Radolfzell
- Graziella Verchio
Autor:Redaktion aus Singen |
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