Entwurf für „Schiener Berg und westlicher Untersee und Teile des Vogelschutzgebietes Untersee“
Managementplan für Natura 2000-Gebiet liegt aus

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Öhningen. Der Entwurf des Managementplans für das Natura 2000-Gebiet „Schiener Berg und westlicher Untersee und Teile des Vogelschutzgebietes Untersee“ wird ab Montag, 20. April, öffentlich auslegt. Bis Sonntag, 14. Juni, haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, dazu Stellungnahmen abzugeben.

Ein abwechslungsreiches Mosaik aus blumenbunten Mähwiesen, Feuchtgrünland, Kalkflachmooren, Waldmeister-Buchenwäldern und Resten von Auwäldern auf der Halbinsel Höri sowie ungestörte Ufer- und Flachwasserzonen des Bodensees zeichnen das Natura 2000-Gebiet aus, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums. Als besonders schützenswerte Tier- und Pflanzenarten kommen hier unter anderem die Gelbbauchunke, die Libellenart Helm-Azurjungfer, drei verschiedene Windelschneckenarten und das Sumpf-Glanzkraut vor. Wie diese Lebensräume erhalten und entwickelt werden können, stellt der Managementplan dar.

Das Schutzgebiet ist insgesamt 2.650 Hektar groß. Es erstreckt sich über Teile der Gemeinden Öhningen, Gaienhofen und Moos im Kreis Konstanz. Etwa die Hälfte davon befindet sich auf der Wasserfläche des Bodensees. Das Natura 2000-Gebiet besteht aus dem Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet „Schiener Berg und westlicher Untersee“ und Teilen des Vogelschutzgebiets Untersee, einem national bedeutsamen Brut-, Rast-, Durchzugs- und Überwinterungsgebiet für Vogelarten. In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 212 FFH-Gebiete, die zusammen mit den Vogelschutzgebieten Teil des europäischen Natura 2000-Netzes sind. Für jedes Natura 2000-Gebiet erarbeiten die Regierungspräsidien in Abstimmung mit Landnutzern, Verbänden und Behörden einen Managementplan.

Der Entwurf des Managementplans für das Natura 2000-Gebiet „Schiener Berg und westlicher Untersee und Teile des Vogelschutzgebietes Untersee“ stellt die Ergebnisse der Kartierungen der geschützten FFH-Lebensraumtypen, FFH-Arten sowie der geschützten Vogelarten nach der Vogelschutzrichtlinie dar. Er enthält außerdem Ziele und Maßnahmenempfehlungen für deren Erhaltung und Entwicklung.

Die vollständigen Unterlagen (Text und Karten) des Plans sind ab Montag, 20. April, über die Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter www.rp-freiburg.dein der Rubrik „Aktuelles“ abrufbar. Stellungnahmen können an Dr. Susanne Wolfer im Regierungspräsidium Freiburg gerichtet werden: Referat 56, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg oder per E-Mail an susanne.wolfer(at)rpf.bwl.de.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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