Niederschlagsmengen zu gering
Wasserentnahmeverbot bis Ende Oktober 2022 verlängert
Landkreis Konstanz. Durch Allgemeinverfügung vom 18. Juli 2022 hat das Landratsamt Konstanz die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mit Ausnahme des Bodensees, des Hochrheins und der Radolfzeller Aach untersagt, da die Abflüsse und Wasserstände in den Gewässern im Landkreis Konstanz aufgrund der Trockenheit niedrig sind.
Das Landratsamt Konstanz hat das Wasserentnahmeverbot nun bis zum 31. Oktober 2022 verlängert, nachdem die Niederschlagsmengen seit Erlass der Allgemeinverfügung nicht zu einer nachhaltigen Erholung der Situation geführt haben und die Abflüsse und Wasserstände in den meisten oberirdischen Gewässern weiterhin sehr niedrig sind. Um die oberirdischen Gewässer und ihre Lebensräume für Tiere und Pflanzen nicht zusätzlich zu belasten, muss zum Schutz der Gewässer weiterhin von Wasserentnahmen abgesehen werden.
Der Bodensee, der Hochrhein sowie die Radolfzeller Aach sind von der Allgemeinverfügung weiterhin ausgenommen. Die Allgemeinverfügung lässt Anträge auf Ausnahmen zu.Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Verlängerung der Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes eingesehen werden
Weitere Informationen unter www.lrakn.de
Quelle: Landratsamt Konstanz
Autor:Presseinfo aus Singen |
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