Angeklagter schweigt auch am zweite Prozesstag vor dem Landgericht
Viel Spannung und Streit vor den tödlichen Messerstichen

Symbolbild Landgericht | Foto: Symbolbild Landgericht
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Konstanz. Am Dienstag fand der 2. Verhandlungstag am Landgericht Konstanz im Fall des Tötungsdelikts auf der Insel Reichenau statt. Der 46jährige rumänische Angeklagte der seine Ex-Freundin, Landsfrau und Erntehelferkollegin (49) am frühen Morgen des 14. Juli 2021 mit mehreren Messerstichen getötet haben soll, wurde erneut in Fußfesseln in den gut besuchten Gerichtssaal geführt, bewacht von zwei Polizisten.

Der Tatverdächtige verfolgte das Geschehen unter seiner Maske schweigend und zumeist reglos, per Kopfhörer mit der Simultan-Dolmetscherin verbunden. Das Schöffengericht unter Leitung des Vorsitzenden Richters Hornstein hatte weitere Zeugen der Kriminalpolizei für die Beweisaufnahme zur Spurensicherung am Fahrzeug, zur räumlichen Bewegung des Verdächtigen und zu dessen Mobilnutzung am Tattag geladen.

Im Fahrzeug selbst, aufgefunden an der Autobahnausfahrt Engen, fanden sich eindeutig Blutspuren der Getöteten, die hinter dem Fahrersitz lag, aber auch des Angeklagten, der sich auf dem Fahrersitz mit einem Halsschnitt das Leben nehmen wollte. Wie ein von Richterin Jann verlesenes Gutachten zeigt, trägt das sichergestellte Messer mit seiner 11cm-Klinge eindeutig das Blut der Ex-Lebensgefärtin und des Angeklagten selbst. Ein weiteres Gutachten ergibt bei keinem der Beiden Hinweise auf Alkohol, Drogen oder Medikamente. Respekt zollte Richter Hornstein den „sehr aufschlussreichen“ kriminaltechnischen Auswertungen der Mobilfunkgeräte des Angeklagten, die sowohl seine räumlichen Bewegungen vom Tatort Reichenau bis Engen als auch seine Telefonkontakte bis zu seinem Suizid-Versuch dokumentieren.

Nach Aussage seiner früheren Vermieterin, die sich wesentlich auf Schilderungen der Getöteten berief, gab es bereits längere Zeit Spannungen und Streit zwischen dem rumänischen Paar. Dies zunächst wegen eines Autoerwerbs wohl durch das Opfer, wobei der Angeklagte Ansprüche auf das Fahrzeug erhoben haben soll, zudem wegen dessen angeblicher Eifersucht und ihrem vorgeblichen Schlechtreden über ihn vor Kollegen.

Es kam zu einer ersten Trennung, die jedoch nicht von ihm vollzogenen wurde, der Angeklagte verließ den gemeinsamen Wohnraum nach den Aussagen erst, als ihre Schwester und ihr Sohn zuzogen, welcher Anlass für weitere Spannungen gewesen sein soll. Das spätere Opfer habe sich weiterhin vom Angeklagten bedroht gefühlt, so dass ihr nach erneuter verbaler Attacke am Vorabend der Tat von der Zeugin und deren Mutter angeraten worden sei, zum Chef und zur Polizei zu gehen.

Am Tatmorgen habe der Angeklagte dann nach Schilderungen der Schwester nach 5 Uhr an der Tür von des Opfers geklopft. Da sie befürchtete, dass es laut werden würde, sei sie mit den Mann rausgegangen. Der Sohn habe dann die Blutlache entdeckt, woraufhin die Polizei gerufen wurde.

In den Zeugenstand traten nun Erntehelferkollegen, die teils Arbeits- und Wohnerfahrung mit dem Angeklagten hatten und von den Spannungen des Paares durch das spätere Opfer selbst oder Dritten wussten, auch von der Angst der laut Zeugen „ruhigen, fleißigen, anständigen“ Kollegin, auch vom früheren Tötungsdelikt des Angeklagten in Rumänien, wie von seiner Haft. Sie kannten den Angeklagten sowohl von seiner netten, aber auch von seiner dunkleren Seite, die bis hin zu Drohungen gereicht haben soll.

Ein Zeuge konnte das kurze Telefonat des Verdächtigen mit dem Sohn des Opfers per Lautsprecher mithören, welches wohl lautete: „Bist Du stark? Ich habe Deine Mutter getötet. Ich habe sie zu sehr geliebt“. Es stehen noch drei weitere Prozesstage an. Das Urteil soll am 27. Januar gesprochen werden.

Den Bericht zum Prozessauftakt gibt es hier.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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