Amt für Digitalisierung nimmt Form an
Transformation zu digitalen Stadtverwaltung soll zentral koordiniert werden

Symbolbild Ratssal | Foto: Stadt Konstanz

Konstanz. Mit der Beauftragung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) im Jahr 2021, eine Empfehlung für eine Optimierung beziehungsweise Umstrukturierung des Arbeitsumfeldes des Oberbürgermeisters abzugeben, wurde auch das Thema Digitalisierung in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats analysiert. Die KGSt empfahl nun, den Themenkomplex „Digitalisierung der Verwaltung und der Stadtgesellschaft“, der in verschiedenen Ämtern und Abteilungen bearbeitet wurde, in einer Einheit zu bündeln, ist das Ergebnis der Sitzung.

Durch die Veränderung der bisherigen Struktur kann nach Ansicht der KGSt das Thema Digitalisierung besser aufeinander abgestimmt und die bislang an vielen verschiedenen Stellen verorteten Aktivitäten zusammengebracht werden. Die Einrichtung eines Amtes für Digitalisierung im Dezernat I ermögliche ein besseres Voranbringen aller IT- und Digitalisierungsthemen und mache die Herausforderungen der Digitalisierung sichtbar.

In der Folge hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung bereits im Dezember letzten Jahres die Gründung eines Amtes für Digitalisierung im Dezernat I beschlossen und die Verwaltung beauftragt, das neue Amt entsprechend der Empfehlung der KGSt zu entwickeln. Durch einen Beteiligungsprozess konnten die Zuordnungen der Fach- und Aufgabenbereiche gemeinsam abgestimmt und zu berücksichtigende Hürden und erforderliche Rahmenbedingungen für eine Amtsneubildung benannt werden.
Die weiteren Schritte sehen vor, dass nun zunächst die Amtsleitungsstelle für das neue Amt ausgeschrieben wird. Die formale Amtsgründung erfolgt nach Amtsantritt der neuen Amtsleitung.

Die Verantwortlichkeiten verbleiben bis zum Zeitpunkt der Amtsgründung in den bestehenden Strukturen verortet. In seiner Sitzung am 2. Juni stimmte der Gemeinderat der Änderung des Geschäftskreises für den Aufgabenbereich Schul-IT aus dem Dezernat II in das Dezernat I zu. Der Zeitpunkt wird noch festgelegt. Die Verwaltung ist verpflichtet, darauf zu achten, dass die Zusammenlegung der IT-Stellenkapazitäten nicht zu Lasten der Ausstattung der Schulen geht.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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