Zweiter Prozess im Fall Sabrina P.
Totschlag oder doch Mord?
Konstanz. Der Fall um die Tötung von Sabrina P. wird erneut verhandelt: Am Montagmorgen, 7. Oktober, startete der zweite Prozess gegen den Angeklagten Marcel K. am Landgericht Konstanz. Nachdem der Angeklagte in einem ersten Verfahren am 12. Juni 2023 wegen Totschlags zu dreizehn Jahren Haft verurteilt worden war, hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Auch die Vertretung der Nebenklägerin, Rechtsanwalt Gerhard Zahner, hatte mitgeteilt, das Urteil prüfen lassen zu wollen.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage sehen die erforderlichen Anhaltspunkte für Mord gegeben: niedere Beweggründe und Heimtücke. Das Gericht aber kam 2023 zu einem anderen Ergebnis und entschied auf Totschlag.
Die Verhandlung wird nun an vier weiteren Tagen fortgesetzt, 19 Zeugen und zwei Sachverständige werden angehört. Am Dienstag, 22. Oktober, soll laut gegenwärtigem Plan das Urteil verkündet werden.
Tathergang
Dem zur Tatzeit 22-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seine damals 24-jährige Lebensgefährtin im Januar 2023 in deren Wohnung in Stockach aus Wut und Hass zuerst gewürgt und anschließend durch Erdrosseln getötet zu haben. Der Tat vorausgegangen war ein Streit zwischen Marcel K. und Sabrina P. Das Opfer beschuldigte den Angeklagten der Untreue und mangelnder Aufmerksamkeit, woraufhin der Konflikt eskalierte und die beiden begannen, sich zu stoßen.
Schließlich drückte der Angeklagte das Opfer gegen eine Wand und würgte sie. Der Angeklagte gab an, nicht sicher zu sein, ob Sabrina P. noch bei Bewusstsein war, als er begann, sie mit einem Handy-Ladekabel zu erdrosseln. Anschließend schleifte er das Opfer durch die Wohnung und warf die Leiche über den Balkon in ein Gebüsch. Der gemeinsame Sohn der beiden schlief während der Tat in einem anderen Teil der Wohnung.
Dritten gegenüber gab der Angeklagte im Anschluss an, seine Partnerin sei abgehauen und habe ihn mit dem gemeinsamen Kind sitzenlassen. Sabrina P., insgesamt Mutter von zwei Kindern, wurde danach als vermisst gemeldet und wenige Tage nach der Tat tot im Gebüsch gefunden. Marcel K. gestand sofort.
Ungereimtheiten
Nachdem der Angeklagte Fragen zu seiner schwierigen Kindheit und Jugend sowie dem Tathergang beantwortet hatte, verwiesen sowohl Staatsanwalt Dr. Johannes-Georg Roth als auch der Vertreter der Nebenklage, Gerhard Zahner, auf Ungereimtheiten in diversen Aussagen des Angeklagten.
Gegenüber dem Untersuchungsgericht 2023 sei manches anders beantwortet worden. Beispielsweise hätte der Angeklagte im vergangenen Jahr noch behauptet, während der Tat nüchtern gewesen zu sein. Nun aber habe er angegeben, zur Tatzeit unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen gestanden zu haben. „Ich habe damals Angst gehabt, meine Lage noch schlimmer zu machen, wenn ich das zugebe“, erklärte sich der Angeklagte.
„Ihr Verhalten nach der Tat macht es schwierig, hier von einem Verbrechen im Affekt zu sprechen“, betonte Gerhard Zahner. Der Vertreter der Nebenklage verwies daraufhin auf die gezielte Zerstörung der Smart-Watch und die Deaktivierung des Handys von Sabrina P. nach der Tötung. Besonders bedeutsam sei jedoch der Fakt, dass Marcel K. zwischen der Tat und seiner Verhaftung auch die Katze des Opfers mit Fußtritten zu Tode brachte.
Dies alles passe nicht zu einem einmaligen Handeln im Affekt. Und deswegen sei es auch angebracht, bei diesem Fall von Mord zu sprechen. Mehr Licht ins Dunkel dieser Details zu bringen, wird also für den Ausgang der Verhandlung entscheidend sein.
Autor:Patrik Silberling aus Singen |
Kommentare