Unter anderem kommt die Umwandlung des Flugplatzes zur Gewerbezone wieder ins Gespräch
Stadt Konstanz stellt Weichen für Entwicklung der Zukunft

TUA | Foto: Technisches Rathaus Konstanz

Konstanz. Die Stadt Konstanz stellt die Weichen für die künftige Entwicklung von Gewerbe, Einzelhandel und Vergnügungsstätten. Die Konzepte werden am 11. Oktober im TUA und am 25. Oktober im Gemeinderat beraten.

Bereits im Mai 2015 gab der Gemeinderat grünes Licht für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Konzeptentwürfen zur Entwicklung der Gewerbeflächen, des Einzelhandels und der Vergnügungsstätten. Nun sollen die Konzepte zusammen als „Städtebauliche Entwicklungskonzepte“ verabschiedet werden, um den engen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Themen in Konstanz auf räumlicher und planungsrechtlicher Ebene, gerade bei Neuansiedlungen, gerecht zu werden.

Vor allem die im Gewerbeflächenkonzept vorgeschlagene Umnutzung des Verkehrslandeplatzes als zusätzliche Flächenoption für Gewerbe führte zwischen­zeitlich zu Kontroversen. In der Folge wurden vertiefende Fachgutachten angefertigt sowie Alternativen geprüft. Gemeinsam mit der Luftfahrtbehörde konnte ein Kompromiss unter Beibehaltung der Landeplatzfunktion entwickelt werden. Dieser stellt nun die Weichen für die zukünftige Entwicklung des Konstanzer Verkehrslandeplatzes. Dabei werden sowohl die Interessen der Landeplatznutzer, als auch die wirtschaftlichen Interessen der Stadt berück­sichtigt.

Dennoch werden Flächen für Gewerbe auch weiterhin eine knappe Ressource in der Stadt Konstanz sein. Trotz der am Verkehrslandeplatz mittelfristig 5,6 Hektar und am Hafner langfristig rund 12 Hektar entstehenden Nettobauflächen für die Gewerbenutzung kann der gutachterlich ermittelte Flächenbedarf bis 2030 nicht vollständig gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine noch stärkere Ausrichtung auf flächeneffiziente Betriebsformen, ein engeres Branchenprofil sowie regionale Kooperationen vorgesehen.

Im parallel zu verabschiedenden Einzelhandelskonzept wird die bisherige räum­liche Steuerung des Einzelhandels aktualisiert. Diese soll künftig über eine Festlegung zentraler Versorgungsbereiche in der Stadt sowie über eine für Konstanz spezifische Sortimentsliste erfolgen. Ziel ist es unter anderem, die Innenstadt verkehrlich zu entlasten und Standorte wie den Zähringerplatz oder in naher Zukunft auch den Brückenkopf Nord zu stärken.

Durch eine dezentrale Nahversorgungs­struktur muss nicht zwingend der Gang in die Stadt erfolgen, um für den täglichen Bedarf einzukaufen. Andererseits können großflächige Anbieter wie Baumärkte oder Möbelhäuser in den Randbereichen der Stadt bleiben, da deren Sortimente nicht für die tägliche Versorgung benötigt wird und diese auch aus Platzgründen im Zentrum ungeeignet sind.

Im Vergnügungsstättenkonzept wird die Ansiedlung beispielsweise von Wettbüros, Spielhallen und Rotlichtgewerbe über die Ausweisung von Zulässigkeitsbereichen geregelt. Dadurch sollen Konflikte im Umfeld vermieden werden. Spielhallen müssen beispielsweise untereinander sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einen Mindestabstand einhalten. Das ist auch im Landesglücksspielgesetz geregelt. Vergnügungsstätten und bordellartige Betriebe sind in der Regel im Konstanzer Stadtgebiet nicht zugelassen. Ausnahmen bestehen für Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet Oberlohn und in der Innenstadt – dort allerdings nur außerhalb der Erdgeschosszone. Rotlichtgewerbe ist grundsätzlich nur im Oberlohn gestattet.

Die vollständige Vorlage gibt es unter http://www.konstanz.sitzung-online.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1003750. Der Technische und Umweltausschuss findet am 11. Oktober im Verwaltungsgebäude Laube (6. Obergeschoss) um 16 Uhr statt.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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