Ausfälle im zweistelligen Millionenbereich erwarten / Prävention im Vordergrund
Stadt Konstanz muss die Corona-Notbremse ziehen

Konstanz Corona | Foto: Konstanz Rathaus

Konstanz. Die Stadt setzt derzeit viele Präventionsmaßnahmen im gesundheitlichen Bereich um, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Neben diesen Präventionsmaßnahmen besteht die wichtigste Arbeit der Stadt aktuell darin, in der Wirtschaft so vieles wie möglich so gut es geht am Laufen zu halten. Oberbürgermeister Uli Burchardt erklärte: „Für uns, für die Stadt Konstanz, steht fest: Wir müssen in dieser unsicheren Situation unsere Wirtschaft schützen. Wir haben zwar auch vieles bei der Stadt heruntergefahren, wir achten aber darauf, dass wir weiterhin ein guter Auftraggeber bleiben“.

Städtische Finanzen betroffen

„Aufgrund der Corona-Krise werden sich allerdings auch für die Stadt erhebliche finanzielle Auswirkungen ergeben, die wir für die künftige Arbeit berücksichtigen müssen“, so OB Burchardt. Es ist aktuell von einer Belastung des Haushalts 2020 im zweistelligen Millionenbereich auszugehen. Berücksichtigt man noch die städtischen Beteiligungen, erhöht sich die Belastung noch mehr „Es wäre höchst fahrlässig, in der aktuellen Situation keine finanzpolitischen Maßnahmen zu ergreifen, da die Eintritts-wahrscheinlichkeit der Finanzrisiken extrem hoch ist. Haushaltsrechtlich sind wir verpflichtet, bei drohenden Ergebnisverschlechterungen Gegenmaßnahmen zu ergreifen“, erklärt der städtische Kämmerer Ulrich Schwarz.

Maßnahmen zur Haushaltssicherung

Als Gegenmaßnahme gegen die drohenden fiskalischen Belastungen setzt die Stadt eine partielle Haushaltssperre um. Unabdingbare Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs bzw. aufgrund rechtlicher Verpflichtungen sind weiter möglich. So können bereits begonnene Investitionen grundsätzlich fortgeführt werden. Noch nicht begonnene Projekte, Beschaffungen und Investitionen, neue freiwillige Leistungen sowie Personaleinstellungen werden zentral einer gesonderten Prüfung im Hinblick auf ihre Dringlichkeit und ihre Auswirkung auf den Standort Konstanz unterzogen. Fällt die Prüfung negativ aus, so sind die Maßnahmen zunächst zurückzustellen. Auf diese Weise kann die Verwaltung ihre Maßnahmen neu justieren, aber gleichzeitig einen generellen Auftragsstopp vermeiden.

Weiterhin werden die Ämter aufgefordert, Einsparvorschläge im konsumtiven als auch im investiven Bereich zu erarbeiten. Für geschlossene Einrichtungen ist zu prüfen, inwieweit durch Übernahme von Kosten durch Dritte (z.B. Kurzarbeiterregelungen, Landeshilfen), einer Vorverlegung von geplanten Schließzeiten oder Verschiebungen von Maßnahmen und Projekte in Folgejahre Entlastungen für den Haushalt möglich sind.

Handlungsfähig bleiben

Die fiskalischen Maßnahmen der Stadt gelten vorerst bis zum 31. Mai 2020. Abhängig von der Situation kann dann entschieden werden, ob die Haushaltssperre aufgehoben werden kann und die Sparmaßnahmen realisiert werden oder ob die partielle Haushaltssperre verlängert werden muss. Das wichtigste Ziel der fiskalischen Maßnahmen besteht darin, dass die Stadt auch künftig handlungsfähig bleibt. Damit kann sie der Konstanzer Wirtschaft und den vielfältigen Angeboten der Stadtgesellschaft auch über die Krise hinaus als zuverlässiger Partner zur Seite stehen. OB Burchardt: „Mit diesen Maßnahmen schaffen wir es, sowohl den städtischen Haushalt zu schonen und für die Zukunft vorzusorgen, aber gleichzeitig auch unseren zuverlässigen Lieferanten, Baufirmen, Dienstleistern und vielen anderen Partnern hier vor Ort ein zuverlässiger, fairer und berechenbarer Partner zu sein.“

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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