Ausgabe von Davidstern und Hakenkreuz für Theaterbesucher ist durch Kunstfreiheit gedeckt
Staatsanwalt: Keine Ermittlungen gegen Theater Konstanz
Konstanz. In Zusammenhang mit der geplanten Aufführung des Theaterstücks "Mein Kampf" von George Tabori sind bei der Staatsanwaltschaft Konstanz mehrere Anzeigen gegen die Verantwortlichen des Stadttheaters Konstanz eingegangen, die die Staatsanwaltschaft unter dem Aspekt einer möglichen Straftat gem. § 86 a Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (Herstellen oder Vorrätighalten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zum Zwecke der Verbreitung oder öffentlichen Verwendung) geprüft hat.
Die Inszenierung des Stadttheaters sieht vor, dass die Zuschauer während ihresTheaterbesuches die Möglichkeit haben, entweder für eine Freikarte ein Hakenkreuzemblem oder - bei regulärem Eintrittspreis - einen Davidstern oder auch keines der beiden Symbole anzulegen, und dadurch in die Inszenierung eingebunden werden.
Dieses spezifische Konzept ist von der in Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz verankerten Kunstfreiheit gedeckt und also gemäß § 86 a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs.3Strafgesetzbuch nicht strafbar, gab die Medienstelle der Staatsanwaltschaft nun bekannt. Die Staatsanwaltschaft Konstanz ha be daher von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Verantwortlichen des Stadttheaters abgesehen, wurde nun bekannt gegeben.
Diese Einschätzung deckt sich auch mit einem Memorandum, welches das Theater selbst durch durch ein Anwaltsbüro erstellen ließ. Diese Einschätzung wurde auch schon im Rahmen der großen Medienkonferenz durch Theaterintendant Christoph Nix vermittelt und an die Medienvertreter übergeben.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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