SPD macht erneuten Vorstoß im Land
Schiffe sollen Teil des öffentlichen Verkehrsnetzes werden

Parktisch - aber aktuelle kein Teil des öffentlichen Vekehrsnetzes. Der Katamaran zwischen Konstanz und Friedrichshafen. | Foto: MTK/Leister
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Kreis Konstanz. Wer mit der Bahn von Konstanz nach Ulm reisen will, muss rund um den See fahren, bevor in Friedrichshafen leistungsfähige Verbindungen erreicht werden. Das dauert. Weit angenehmer wäre eine Schifffahrt mit dem Katamaran von Konstanz nach Friedrichshafen. Dort gibt es bequeme Umsteigemöglichkeiten auf die Südbahn. Doch die Kombination Schiff – Zug ist kompliziert, findet der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Storz als verkehrspolitischer Sprecher seiner Fraktion.  Denn die Fähr- und Schifffahrtsverbindungen auf dem See zählen nicht zum öffentlichen Verkehr, so dass nicht einmal die Fahrpreise im Mobilitätsportal „www.bahn.de“ angezeigt werden. Fahrgäste müssen für Zug und Schiff jeweils ein eigenes Ticket kaufen.

Die SPD im Landtag will das ändern und hat in einem Antrag die Landesregierung um Stellungnahme zu den damit verbundenen Fragen aufgefordert. Für Hans-Peter Storz, von dem die Initiative ausging, ist die Antwort der Landesregierung enttäuschend. „Das Verkehrsministerium wartet ab, statt zu handeln,“ sagte er. „Damit verschenken wir das große Potenzial des Verkehrswegs Wasser für einen attraktiveren öffentlichen Verkehr.“

Die Landesregierung schiebe wie immer die Verantwortung für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs auf die Landkreise und Verkehrsverbünde ab, kritisiert der Abgeordnete. „Wer den Anspruch erhebt, die Zahl der Fahrgäste im öffentlichen Verkehr zu verdoppeln, darf nicht warten, bis die örtlichen Aufgabenträger mühsam die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen haben,“ sagt Storz zu den Hinweisen aus Stuttgart auf die geltende Rechtslage.

Das Verkehrsministerium ziehe sich auf das bestehende ÖPNV-Gesetz zurück, wonach die Landkreise zunächst öffentliche Schiffsverbindungen in ihre Nahverkehrspläne aufnehmen müssten. Die Kreise müssten den Betreibern auch die Einnahmeausfälle ersetzen, die durch Kombitickets entstehen können. Die formale Sichtweise der Landesregierung ignoriere die erheblichen finanziellen Auswirkungen, die eine solche Entscheidung für Kreise und Mobilitätsanbieter nach sich ziehen würden. Deswegen sei es vollkommen unzureichend, dass die Landesregierung nur kurz erkläre, sie stehe einer Integration der Fährverbindungen in den ÖPNV „grundsätzlich“ offen gegenüber.

Bewegung deute sich dagegen beim neuen Jugendticket an, geht aus der Stellungnahme des Verkehrsministeriums zum Antrag hervor. Derzeit werde darüber gesprochen, den BW-Tarif auf der Autofähre zwischen Konstanz und Meersburg anzuerkennen. Sollte sich das Land mit den Stadtwerken Konstanz als Fährebetreiberin einigen können, würde auch das Jugendticket auf der Autofähre gelten. Allerdings bleibe unklar, bis wann die Verhandlungen abgeschlossen sein sollen.

Die Antwort der Landesregierung lasse zudem offen, ob auch das Deutschland-Ticket auf der Fähre gelten kann. Die von Ministerialdirektor Berthold Frieß unterzeichnete Stellungnahme weise lediglich darauf hin, dass die Mindereinnahmen auf der Fähre durch die Ausgleichsmechanismen des Deutschlandtickets abgedeckt werden könnten.

Der Antrag der SPD-Abgeordneten und die Stellungnahme der Landesregierung werde im Verkehrsausschuss des Landtags beraten. „Wir werden die Landesregierung im Landtag zum Handeln auffordern,“ kündigte Storz an.

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Presseinfo aus Singen

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