Viele Einsprüche angekündigt
Öffentliches Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Windenergie startet

Der Entwurf des Regionalplans Windkraft sieht zum Beispiel im Raum Mühlingen / Eigeltingen einige größere Flächen (in Orange), von denen für die rechte Fläche an der Landkreisgrenze (mit Fortsetzung auf der Gemarkung Neuhausen) schon erste Vorbereitungen für einen Windpark getroffen werden, der einen beträchtlichen Teil des Strombedarfs im Landkreis decken könnte. | Foto: Regionalverband Hochrhein-Bodensee
  • Der Entwurf des Regionalplans Windkraft sieht zum Beispiel im Raum Mühlingen / Eigeltingen einige größere Flächen (in Orange), von denen für die rechte Fläche an der Landkreisgrenze (mit Fortsetzung auf der Gemarkung Neuhausen) schon erste Vorbereitungen für einen Windpark getroffen werden, der einen beträchtlichen Teil des Strombedarfs im Landkreis decken könnte.
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Waldshut/ Kreis Konstanz. Am Montag, 15. April, startet das öffentliche Beteiligungsverfahren des Regionalverbandes Hochrhein-Bodenseefür die Flächenkulisse Windenergie. Bis zum 20. September können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anmerkungen, Hinweise und Anregungen an den Regionalverband Hochrhein-Bodensee richten. Die Erfahrung anderer Regionalverbände zeigt, dass dazu eine Vielzahl an Einsprüchen eingehen. Am Freitag vermeldete Windkraftgegner Markus J. M. Bihler für das "Forum Hegau Bodensee", dass die Vereinigung  "Gegenwind Neckar Alb" im dortigen Verfahren gegen die Planung des Regionalverbands Neckar-Alb 438.921 Einwendungsschreiben eingereicht habe. Ähnliches ist hier auch in Vorbereitung um weitere Schritte möglichst lange zu blockieren.

Von Seiten des Regionalverbands herrscht aber Optimismus: „Ich freue mich, dass wir die Anhörung zum Planentwurf nun starten können und die Menschen in der Region die Möglichkeit haben, sich aktiv in das Planungsverfahren einzubringen“, freut sich der Verbandsvorsitzende Dr. Martin Kistler. Die Planungsunterlagen sind während der Anhörung auf der Homepage des Regionalverbands unter www.hochrhein-bodensee.de bereit gestellt. Zusätzlich können sie bei den Landratsämtern sowie beim Regionalverband vor Ort eingesehen werden.

Auch die Anhörung der Kommunen, Behörden und Verbände ist gestartet. Nach den bundes-und landesrechtlichen Regelungen kann die Windenergie nur noch dann räumlich gesteuert werden, wenn im Regionalplan Gebiete von mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für die Windenergie gesichert werden. Gibt es keine entsprechende Regionalplanung, erlaubt das Bundesrecht keine Steuerung mehr, auch nicht mehr durch die bislang zuständigen Kommunen.

„Wir haben also nur ein Instrument zur Steuerung der Windenergienutzung in der Region, und das ist der Regionalplan. Wir möchten den Menschen Gewissheit geben, in welchen Gebieten wir künftig Windenergie haben werden, in welchen aber auch nicht. Dieser Verantwortung für die Region wollen wir mit unserer Planung gerecht werden“, erläutert der Verbandsdirektor Dr. Sebastian Wilske den Anlass für das Planungsverfahren.

Die Festlegung als Vorranggebiet im Regionalplan ermöglicht die Umsetzung von Windprojekten. Anzahl, Standorte, Typ und Höhe der Windenergieanlagen, notwendige Erschließungs-und Ausgleichsmaßnahmen und viele weitere Einzelheiten werden erst später für das konkrete Windprojekt geplant und geprüft. Diese Prüfung erfolgt in einem gesonderten eigenen Genehmigungsverfahren, in dem auch die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zum Beispiel zum Lärmschutz oder Artenschutz für jedes Windprojekt überprüft wird.

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Presseinfo aus Singen

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