Eine Person darf nun täglich zu Besuch kommen
Neue Besuchsregelung für Kliniken nun ab kommenden Montag
Kreis Konstanz. Die Patienten in den Kliniken des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN) dürfen sich freuen: Aufgrund der beschlossenen Lockerungen der Corona-Verordnungen der Bundes-und Landesregierung sind ab Montag, 18. Mai, Besuche im Krankenhaus wieder möglich. Allerdings nicht uneingeschränkt.
Das Sozialministerium Baden-Württemberg schreibt vor, dass pro Tag und pro Patient nur ein Besucher gestattet ist. Deswegen ist es erforderlich, dass sich die Besucher an den zentralen Infoschaltern beziehungsweise am derzeit den Kliniken vorgelagerten Empfang anmelden müssen. Im Einzelfall sind Ausnahmen von der neuen Besucherreglung möglich. Diese gelte es im Vorfeld aber telefonisch unter den zentralen Krankenhausnummern abzuklären.
Die Regeln für die Kliniken sind klar definiert: Personen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, sind zum Schutz der Patienten und des Personals von einem Besuch ausgeschlossen.
Die Klinikverantwortlichen weisen darauf hin, dass die Einhaltung der Abstandsregel und der Maskenpflicht auch im Krankenhaus gilt und unbedingt einzuhalten ist. Die neue Besucherreglung löst das Besuchsverbot ab, das noch bis einschließlich 17. Mai gilt. Deshalb darf auch einschließlich kommenden Sonntag Besuch weiterhin nur in Notfällen eingelassen werden.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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