Auch im Wochenblatt-Land müssen Geschäfte und Schulen weiter geschlossen bleiben
Lockdown bleibt mindestens bis 31. Januar
Region/ Berlin. In den vergangenen Tagen wurde schon viel spekuliert rund um die Verlängerung des Lockdowns, nun ist es offiziell. Am Dienstagabend verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin das Ergebnis der Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten. Demnach sollen die bestehenden Maßnahmen bis zum 31. Januar verlängert werden. Am 25. Januar soll in einer weiteren Besprechung der Länderchefs mit der Bundeskanzlerin beschlossen werden, wie es danch weitergeht.
Härtere Maßnahmen könnten im Nachbar-Landkreis kommen
Erneut wurde betont, dass die Sieben-Tage-Inzidenz auf unter 50 sinken muss, damit die Gesundheitsämter die Kontaktverfolgung wieder sicher beherrschen können. Konkret heißt das, dass es maximal 50 »Neuinfektionen« pro 100.000 Einwohner geben darf. In Landkreisen, in denen dieser wert größer als 200 ist, können zudem ab jetzt deutlich schärfere Maßnahmen in Kraft treten. Diese beinhalten zum Beispiel, dass man sich dort nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort bewegen kann, sofern kein triftiger Grund wie ein Arztbesuch oder Arbeit vorliegt. In Baden-Württemberg gibt es aktuell vier Kreise, die von einer solchen Regelung getroffen werden könnten, darunter der Kreis Tuttlingen. Im Landkreis Konstanz hingegen wurde der 200er-Wert bisher noch nie überschritten. Aktuell liegt dieser bei 113,2.
Strengere Maßnahmen für private Treffen
Zurück zu den Regelungen aus dem vergangenen Frühjahr geht es nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz: Denn private Treffen sind jetzt nur noch mit angehörigen des eigenen Hausstands und maximal einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört erlaubt, wurde bei der Pressekonferenz im Anschluss an das Treffen der Landeschefs mit der Bundeskanzlerin verkündet.
Kitas und Schulen bleiben zu
Die von den Ländern im Dezember getroffenen Entscheidungen in Bezug auf die Schulen sollen ebenfalls bis Ende Januar verlängert werden. Konkret bedeutet das, dass die Einrichtungen abgesehen von einer Notbetreuung geschlossen bleiben sollen, so der Beschluss aus Berlin. Dafür will der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil, beziehungsweise 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten beziehungsweise die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
Verweis auf Finanzhilfen
Zur stützung der geschlossenen Geschäfte und Betriebe verweist Berlin auf die Überbrückungshilfen II und III. Im Beschluss wird angekündigt, dass die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfen über die Länder bis spätestens 10. Januar erfolgen solle. Nun sollen insbesondere die Überbrückungsilfen III in den Blick kommen. Dabei werde »je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit« ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet, heißt es im Beschluss, der dem Wochenblatt vorliegt. Erste reguläre Auszahlungen sollen durch die Länder noch im ersten Quartal 2021 erfolgen, so die Ankündigung.
- Dominique Hahn
Autor:Redaktion aus Singen |
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