Corona-Ausnahmeregelung ist ausgelaufen
Grenzgänger im Homeoffice vor großen Unklarheiten

Die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz ist seit dem 1. Juli wieder eine mit unterschiedlichen Regeln zum Thema Homeoffice geworden. Das bemängeln die regionalen CDU-Bundestagsabgeordneten. | Foto: of/ Archiv
  • Die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz ist seit dem 1. Juli wieder eine mit unterschiedlichen Regeln zum Thema Homeoffice geworden. Das bemängeln die regionalen CDU-Bundestagsabgeordneten.
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Kreis Konstanz. Die CDU-Bundestagsabgeordneten Diana Stöcker (Lörrach), Andreas Jung (Konstanz) und Felix Schreiner (Waldshut) bemängeln die Unklarheit über die steuerrechtliche Situation von Grenzgängerinnen und Grenzgängern. „Die Bundesregierung muss Klarheit schaffen, damit Grenzgängerinnen und Grenzgänger keine steuerlichen Nachteile erfahren", betonen die drei Abgeordneten. Sie setzen sich dafür ein, dass die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Ausnahmeregelung vollumfänglich fortgeführt wird.

„Viele Betriebe ermöglichen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Homeoffice in großem Maße. Grenzgängerinnen und Grenzgängern darf kein Nachteil entstehen, wenn sie von zu Hause aus arbeiten. Die Lebenswirklichkeit muss sich in den Regelungen abbilden", so Diana Stöcker, Andreas Jung und Felix Schreiner.

Eine Ausnahmeregelung, die das Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger ohne eine Änderung der Situation in der Sozialversicherung und Lohnsteuer ermöglicht hatte, wäre zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. „Während die Schweiz über einen Fortbestand der Ausnahme in der Sozialversicherung informiert hat, bleibt das Bundesfinanzministerium stumm", bemängeln die Unionsabgeordneten. Mit einem gemeinsamen Schreiben an Bundesfinanzminister Christian Lindner machen sie jetzt auf den Umstand aufmerksam und fordern, zeitnah für eine Klarstellung zu sorgen.

Ohne offizielle Information durch die deutsche Seite bleiben Grenzgänger sowie ihre Betriebe im Ungewissen. „Sehr viele Grenzgänger haben uns auf die unbefriedigende Situation angesprochen. Während andere Kolleginnen und Kollegen von der Möglichkeit eines ausgedehnten Homeoffice profitieren, bleibt dies den Grenzgängern verwehrt. Diese Ungleichbehandlung ist das Ergebnis mangelhafter Kommunikation des Bundesfinanzministeriums", betonen die CDU-Bundestagsabgeordneten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Darin stellt die Fraktion klar, dass die circa 232.000 deutschen Grenzgängerinnen und Grenzgänger einer großen Unsicherheit gegenüberstünden, in welchem Staat sie zukünftig mit welchem Einkommen besteuert würden. „Die Bundesregierung muss erläutern, welche Maßnahmen sie im Anschluss an das Auslaufen der verschiedenen Konsultationsvereinbarungen zum Thema Homeoffice und Grenzgänger anstrebt“, so Diana Stöcker, Andreas Jung und Felix Schreiner. Die CDU-Abgeordneten betonen, dass es Ziel der Unionsfraktion sei, eine dauerhafte Lösung mit den Nachbarstaaten anzustreben. „Eine dauerhafte Lösung schafft Rechtssicherheit, ist gut für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist darüber hinaus ein Beitrag für Klima und Umwelt.“

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Presseinfo aus Singen

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