Stadt bittet auch um Rücksicht rund im Klinken und Altersheime in der Silvesternacht
Alle Jahre wieder: Feuerwerksverbot in der Altstadt

Feuerwerksverbot | Foto: Im rot gekennzeichneten Bereich der Konstanzer Innenstadt darf kein Feuerwehr abgebrannt werden. swb-Graphik. Stadt Konstanz
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Konstanz. In der Altstadt und im Gebiet Stadelhofen sowie in der Umgebung vom Konzil darf auch dieses Jahr an Silvester kein Silvesterfeuerwerk gezündet werden. Einschränkungen gibt es ebenfalls in den übrigen Stadtteilen.

Entsprechend des Beschlusses des Gemeinderats von 2011 sind das Abschießen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen, insbesondere Feuerwerkskörpern der Kategorie II bzw. F2 – darunter fällt Kleinfeuerwerk, wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc. – das ganze Jahr, also auch am 31. Dezember sowie am 1. Januar in der Innenstadt verboten.

Das Verbotsgebiet wird umgrenzt von Rheinsteig im Norden, Konzilstraße, Fischmarkt, Bahnhofplatz im Osten, der Landesgrenze im Süden und den Straßen „Zur Laube“, „Obere und Untere Laube“ im Westen. Eingeschlossen sind die jeweiligen öffentlichen Verkehrsflächen. Ebenfalls zum Verbotsgebiet gehört die Umgebung des Konzilgebäudes mit Schiffslände und Gondelehafen.

Über diese besondere Regelung hinaus, weist das Bürgeramt grundsätzlich auf die allgemein bestehenden Einschränkungen für Feuerwerkskörper hin. Diese gelten in allen Stadtteilen. Danach ist das Abbrennen sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (wie z.B. die hölzerne Gebetshalle bei der Lorettokapelle) verboten.

Wer diese Verbote missachtet, muss mit einer Geldbuße rechnen. Diese kann im Einzelfall bis zu einer Höhe von 50.000 Euro festgesetzt werden. Die Stadt Konstanz bittet außerdem darum, Rückstände des Feuerwerks, wie leere Feuerwerks-Batterien und Verpackungsmaterial wieder einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Das Feuerwerksverbot sowie ein Lageplan mit den eingezeichneten Bereichen sind im Internet unter www.konstanz.de unter „BürgerInnen-Service“ – „Dienstleistungen“ – „Gewerbe und öffentliche Sicherheit“ abrufbar. (http://www.konstanz.de/rathaus/02168/02218/index.html )

Weitere Informationen zu in Deutschland zugelassenen Feuerwerk und wie man es erkennt, gibt es auf der Homepage der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. (https://www.bam.de/Navigation/DE/Aktuelles/Silvester/silvester.html)

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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