Regelung gilt inzwischen seit sechs Jahren
Feuerwerksverbot in der Altstadt
Konstanz. In weiten Teilen der Altstadt dürfen an Silvester keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Entsprechend des Beschlusses des Gemeinderats vom 24.03.2011 hat die Stadt Konstanz eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach das Abschießen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (insbesondere Feuerwerkskörpern) der Kategorie II (Kleinfeuerwerk, z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) über das vom 02. Januar bis 30. Dezember bestehende gesetzliche Abbrennverbot hinaus auch...