Bundespolizei
Zwei Haftbefehle am Neujahrstag vollstreckt

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Konstanz. Streifen der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben am Neujahrstag zwei offene Vollstreckungshaftbefehle festgestellt. Eine Person konnte die Geldstrafe bezahlen, im zweiten Fall musste der Gesuchte eine Haftstrafe antreten.

Am Mittwochnachmittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen tschechischen Staatsangehörigen am Schnetztor in Konstanz. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen den 60-Jährigen fest, nachdem er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Halberstadt vom Januar 2023 wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz bisher nicht nachgekommen war. Auch vor Ort konnte der Mann die geforderte Geldstrafe nicht aufbringen, daher verbrachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

Wenige Stunden später kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Singen einen italienischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Konstanz Autobahn. Gegen den 29-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg vor. Der Mann war im März 2022 vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek rechtskräftig wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt worden und war die Zahlung bislang schuldig geblieben. Vor Ort bezahlte der Mann die offene Strafe und konnte so einer Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz

Autor:

Presseinfo aus Singen

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