Geräte aus China ohne Augenschutz
Zoll stoppt Einfuhr von Lasergraviermaschinen
Konstanz. Eine Konstanzer Firma meldete drei Lasergraviermaschinen aus China am 8. Dezember beim Zollamt Konstanz - Autobahn zur Verzollung an. Da sowohl eine Abtrennung für den Laser als auch ein schützendes Gehäuse fehlte bestand der Verdacht, dass beim Betrieb der Graviermaschine für den Benutzer ein ernstes gesundheitliches Risiko bestehen könnte. Die Zöllner nahmen zur Klärung daher Kontakt mit der zuständigen Marktüberwachungsbehörde auf, die den Verdacht bestätigte und die Einfuhr verwehrte.
„Aufgrund der fehlenden Schutzvorrichtungen wären die Benutzer den Strahlungen des Lasers voll ausgesetzt, was unter anderem zu Verletzungen der Augen führen könnte“ so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. „Eine Aufgabe des Zolls ist es auch die Menschen vor der Einfuhr gefährlicher Produkte zu schützen.“
Die drei Lasergraviermaschinen im Gesamtwert von rund 1.500 Euro können dem Unternehmen aufgrund der Mängel nicht zur Nutzung überlassen werden und werden jetzt vom Zoll vernichtet, wurde nun angekündigt.
Quelle: Hauptzollamt Singen, Pressestelle
Autor:Presseinfo aus Singen |
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