Haftstrafe durch Zahlung abgewendet
Bei Steuerhinterziehung war noch eine Rechnung offen

Symbolbild | Foto: Archiv SWB

Konstanz. Beamte der Zollverwaltung haben einen Mann festgestellt, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Durch die Zahlung der offenen Geldstrafe wendete der Reisende einen ihm drohenden Gefängnisaufenthalt ab.

Wegen Steuerhinterziehung war der deutsche Staatsangehörige durch das Amtsgericht Ravensburg im Juli 2022 rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1250 Euro verurteilt worden. Bezahlt hatte er bisher nicht, weshalb die Staatsanwaltschaft Ravensburg nach ihm suchte. Am Mittwochmittag stellten ihn nunmehr Beamte der Zollverwaltung am Grenzübergang Kreuzlinger Tor in Konstanz bei der Einreise nach Deutschland und alarmierten die zuständige Bundespolizeiinspektion Konstanz.

Nachdem der 46-Jährige die offene Geldstrafe beglichen hatte, konnte er seine Reise fort, informierte die Pressestelle des Hauptzollamts.

Quelle: Hauptzollamt Singen

Autor:

Presseinfo aus Singen

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