Offene Strafe nicht bezahlen können
Nach Autokontrolle gings gleich ins Gefängnis

Symbolbild BPOLI | Foto: of/ Archiv

Hilzingen. Beamte der Bundespolizei haben am Dienstag auf der B314 eine Person mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Der Gesuchte Mann konnte seine Geldstrafe nicht zahlen und musste daher eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten, wurde am Mittwoch informiert.

Am Dienstagvormittag hatten die Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz auf der B314 bei Hilzingen-Binningen einen griechischen Staatsangehörigen kontrolliert. Gegen den 49-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der  Staatsanwaltschaft Stuttgart vor, nachdem das Amtsgericht Böblingen den Mann im Oktober 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.
Der Gesuchte konnte die Geldstrafe vor Ort nicht bezahlen, daher brachten die Beamten den Mann zur Verbüßung einer 115-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz, Pressestelle

Autor:

Presseinfo aus Singen

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