Verbotene Waffe
Zoll erwischt 21-Jährigen mit einem Schlagringmesser im Gepäck

Foto: Hauptzollamt Singen

Gottmadingen-Bietingen. Ein "Schlagringmesser" hat der Zoll bei einer Kontrolle an der Schweizer Grenze bei Bietingen aus dem Verkehr gezogen. Der 21-jährige rumänische Fahrer eines Kleintransporters wurde von den Zollbeamten des Hauptzollamts Singen angehalten, als er einen Sportwagen im Wert von etwa 400.000 Euro in die Schweiz bringen sollte. Bei der Kontrolle fanden die Beamten das Schlagringmesser im Gepäck des Mannes. Der Fahrer erklärte, dass er die Waffe zur Selbstverteidigung mitführte.

„Das sichergestellte sogenannte Grabenmesser kombiniert zwei Waffen. Einerseits den Schlagring, andererseits das Messer, dessen über 8,5 Zentimeter lange Klinge per Knopfdruck aus dem Griffstück herausspringt.“ erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts. "Sowohl diese Art Springmesser als auch der Schlagring sind nach dem Waffengesetz verboten."

Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eröffnet. Die Waffe wurde sichergestellt, der Mann konnte die Fahrt fortsetzen. Das weitere Vorgehen obliegt der zuständigen Staatsanwaltschaft in Konstanz.

Nach dem deutschen Waffengesetz ist der Umgang mit Springmessern verboten. Ausgenommen sind solche, deren Klingen seitlich aus dem Griff herausspringen, höchstens 8,5 Zentimeter lang und nicht zweiseitig geschliffen sind. Soweit nur ein Merkmal nicht erfüllt ist, greift dieses Verbot. Totschläger oder Schlagringe sind überdies generell verboten.

Quelle: Hauptzollamt Singen

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Presseinfo aus Singen

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