Fehlende Einreisevoraussetzungen
Freund eines Einreisenden wendet durch Zahlung der Geldstrafe dessen Haftstrafe ab
Gottmadingen-Bietingen/Thayngen. Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben am vergangenen Dienstagabend, 1. Oktober, einen offenen Haftbefehl vollstreckt. Durch Unterstützung eines Freundes konnte der Gesuchte einen ihm drohenden Gefängnisaufenthalt verhindern.
Der tunesische Staatsangehörige war am gestrigen Abend (1. Oktober 2024) am Grenzübergang Bietingen /Thayngen durch Kräfte des Bundesamtes für Zoll- und Grenzsicherheit bei der Einreise in die Schweiz kontrolliert worden. Aufgrund fehlender Einreisevoraussetzungen durfte er seine Reise in das Nachbarland nicht fortsetzen und wurde einem Streifenteam der Bundespolizeiinspektion Konstanz übergeben.
Bei der weiteren Überprüfung wurde ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen aus dem vergangenen August festgestellt. Das Amtsgericht Memmingen hatte den 41-Jährigen zuvor wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro verurteilt. Zur Zahlung der offenen Geldstrafe half wenig später ein Freund des in Deutschland wohnhaften Mannes aus und bewahrte ihn so vor einem Gefängnisaufenthalt.
Quelle: Polizeipräsidium Konstanz
Autor:Presseinfo aus Singen |
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