Strafbefehl wegen Hehlerei
Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang

Foto: Symbolbild

Gottmadingen-Bietingen. Beamte der Bundespolizei haben am Grenzübergang Bietingen eine Person mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Der Mann konnte seine Geldstrafe nicht bezahlen und musste eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Am Montagabend, 21. April 2025, haben Einsatzkräfte der Bundespolizei einen ukrainischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen/Thayngen bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. Gegen den 46-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor.

Das Amtsgericht Konstanz hatte gegen den Mann im Oktober 2024 einen Strafbefehl wegen Hehlerei erlassen. Die Zahlung der Geldstrafe war er bislang schuldig geblieben. Der Mann konnte die offene Geldstrafe vor Ort nicht bezahlen und muss nun eine 160-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz

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Presseinfo aus Singen

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