Tote Möve am Thurgauer Ufer gefunden
Schweizer richten Vogelgrippe Schutzstreifen bei Büsingen ein

Im Bild eine Übung von Veterinären vor einigen Jahren auf dem Hohtentwiel unter anderem zum Thema Vogelgrippe. | Foto: Leyhe-Schröpfer
  • Im Bild eine Übung von Veterinären vor einigen Jahren auf dem Hohtentwiel unter anderem zum Thema Vogelgrippe.
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  • hochgeladen von Oliver Fiedler

Thurgau/ Schaffhausen/ Büsingen. Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, AI) breitet sich mit dem Winter wieder stark aus und hat auch die Schweiz erreicht. Das Virus wird über Wildvögel verbreitet und gefährdet das Hausgeflügel sowohl in kommerziellen Tierhaltungen als auch in kleinen Hobby-Haltungen. Das Virus wurde kürzlich bei einer Möwe im Kanton Thurgau festgestellt. Deshalb hat der Bundesrat einen Uferstreifen von drei Kilometer am Hochrhein inklusive Büsingen zum Beobachtungsgebiet erklärt, um so die Geflügelbestände zu schützen, wurde nun bekannt gegeben.

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor einer Ansteckung mit dem Virus einhalten.  Halterinnen und Halter von mehr als 50 Tieren (Hausgeflügel: Hühner, Enten, Gänse, Pfauen usw.) müssen ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen und Hygienemaßnahmen im Umgang mit dem Geflügel einhalten. Für kleinere Tierhaltungen werden die Maßnahmen ebenfalls empfohlen.

Wer tote Wildvögel findet (tote Wasservögel, mehrere Greifvögel oder mehr als fünf andere Vögel) ist gebeten, dies der Polizei, der Jagdaufsicht oder dem Veterinäramt zu melden. Die toten Tiere sollen nicht berührt werden.

Eine Ansteckung von Menschen ist aktuell nicht zu erwarten. Eier und Geflügelfleisch können ohne Bedenken konsumiert werden.

Quelle: Staatskanzlei Kanton Schaffhausen

Autor:

Presseinfo aus Singen

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