Seuche droht aus dem Weinland überzuspringen
Gailinger müssen wegen Geflügelpestgefahr aufstallen

Hühner und anderes Geflügen in Gailingen müssen wegen der Geflügelpestgefhar aus dem Zürcher Weinland jetzt erst mal drinnen bleiben. | Foto: Archiv/ SWB
  • Hühner und anderes Geflügen in Gailingen müssen wegen der Geflügelpestgefhar aus dem Zürcher Weinland jetzt erst mal drinnen bleiben.
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Konstanz/ Gailingen. Auch kleine Geflügelhalter sind durch die landesweite Anordnung aufgerufen, zum Schutz der Geflügelbestände verstärkt Biosicherheitsmaßen anzuwenden. In der Gemeinde Gailingen muss aufgrund der kurzen Distanz zu einem Seuchenausbruch im Züricher Weinland das Geflügel nun im Stall oder in entsprechend geschützten Ausläufen gehalten werden, gab das Landratsamt Konstanz am Mittwoch bekannt.

Eine Gruppe von Schwarzschwänen im Zürcher Weinland ist an Geflügel­pest erkrankt. Aufgrund der Nähe (< 10 Km) zum Ausbruchsgeschehen sind die Geflügelhalter in der Gemeinde Gailingen deshalb nun angehalten, das Geflügel prä­ventiv aufzustallen.
Wird den Tieren Auslauf gewährt, muss ein ausreichen­der Schutz gegen den Kontakt mit Wildvögeln sichergestellt werden. Märkte, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel sind hier ebenso vorerst verboten. Der aktuell nachgewiesene Virustyp ist nach heutigem Wissens­stand für Menschen nicht gefährlich. Geflügelprodukte wie Eier und Fleisch können weiterhin bedenkenlos konsumiert werden.

Aufgrund der angespannten, dynamischen Lage der Geflügelpest-Situation hat das Land Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung zur Verbesse­rung der präventiven Sicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erlas­sen. Diese gilt ab 21. Januar 2023 nun auch für alle Geflügelbetriebe mit weniger als 1000 Tieren, teilte das Landratsamt mit.

Die Verfügung des Landratsamts für Gailingen kann man hier herunterladen.

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Presseinfo aus Singen

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