Viele Risiken für Landschaft und Ökologie
Auch Gaienhofer Gemeinderat hat Bedenken zur Windkraftplanung

Wie weit Windkraftanlagen sichtbar sind, macht diese Aufnahme der Anlage Verenafohren bei Tengen-Wiechs deutlich, die man auch noch von der Mettnau bei Radolfzell aus bei klarem Wetter wahrnehmen kann. | Foto: of/ Archiv
  • Wie weit Windkraftanlagen sichtbar sind, macht diese Aufnahme der Anlage Verenafohren bei Tengen-Wiechs deutlich, die man auch noch von der Mettnau bei Radolfzell aus bei klarem Wetter wahrnehmen kann.
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Gaienhofen. Die Diskussion war hitzig und kontrovers zum Thema Windkraft auch im Gaienhofer Gemeinderat. Am Schluss schwenkten die Gemeinderäte dann aber doch mit einem einstimmigen Ergebnis auf das von der Gemeinde unter Federführung von Bürgermeister Jürgen Maas vorgefasste Statement ein, mit der die Bedenken gegen den neuen Teilregionalplan Windkraft gegenüber dem Regionalverband eingebracht werden sollten. 

"Vor dem Hintergrund der negativ zu erwartenden Umweltauswirkungen durch die Ausweisung des Vorranggebiet 52 (es tangiert die Gemarkung Gaienhofen in einem kleineren Bereich an der Gemarkungsgrenze zu Öhningen) werden hinsichtlich dieses Vorranggebietes zum jetzigen Planungsstand Bedenken erhoben", lautete die von Jürgen Maas formulierte Stellungnahme. "Die durch die Ausweisung des Vorranggebiets hervorgerufenen erheblichen Konflikte und Beeinträchtigungen scheinen nur schwer ins Verhältnis zum Schutz der Menschen, der Natur sowie der Landschaft zu bringen zu sein."

Die vorgenommenen Voruntersuchungen hatten selbst für die drei Vorranggebiete auf dem Schiener Berg, die die Gemarkungen von Öhningen in der Hauptsache, aber auch in Randbereichen von Moos und Gaienhofen betrifft, mit einem "Ampelsystem" das Konfliktpotenzial von Anlagen in diesem Bereich aufgezeigt. Dieser Schilderung der Konflikte in Sachen Landschaftsschutz bis zum Grundwasser folgten auch die Bedenken, die durch die Gemeinderäte nochmals aufgeführt worden, wenn auch der Tenor überwog, dass es wichtig sei, mit diesen Vorranggebieten einen Rechtsrahmen zu bilden, der Wildwuchs an anderer Stelle verhindern könnte.

Wie Jürgen Maas auch deutlich machte, gehe es der Gemeinde mit dieser Stellungnahme nicht darum, gegen Windkraft generell zu opponieren. Der Regionalplan mache die Vorgabe, für das ganze Verbandsgebiet zwischen Weil am Rhein und Konstanz, 1,8 Prozent der unbebauten Flächen zu Vorranggebieten zu erklären, um damit auch Planungen an anderer Stelle ausschließen zu können. Die in Planung befindlichen Anlagen auf dem Schiener Berg müssten sich trotzdem einem ganz normalen Genehmigungsverfahren stellen, in dem dann auch die genannten und bekannten Risiken behandelt werden.

Die Gaienhofen betreffende Vorrangfläche 52 "Rammental" befindet sich an der nördlichen Gemarkungsgrenze von Hemmenhofen, weitestgehend auf gemeindeeigenem Grund. Die Vorrangfläche ist als sogenannte Rotor-Out Fläche ausgewiesen. Das heißt, dass die Rotorblätter möglicher Windkraftanlagen über die Grenzen der Vorrangflächen herausragen könnten.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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