„Ansteckende Blutarmut der Einhufer“ bei zwei Freizeitpferden aus Engen-Anselfingen
Pferde-Sperrbezirk in Engen eingerichtet

Sperrbezirk Engen-Anselfingen | Foto: Das Landratsamt Konstanz hat einen Sperrbezirk in Engen-Anselfingen angeordnet. swb-Bild: Andreas Praefke
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Engen. Das Landratsamt Konstanz (Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen) hat am 10. August bei zwei Pferden in Engen-Anselfingen die „Ansteckende Blutarmut der Einhufer“ festgestellt. Um den betroffenen Betrieb wurde ein Sperrbezirk eingerichtet, in dem besondere tierseuchenrechtliche Verpflichtungen gelten. So sind sämtliche Einhufer (z.B. Pferde, Esel) aufzustallen. Auch dürfen die Tiere ohne Genehmigung der Veterinärbehörde nicht aus dem Sperrbezirk gebracht werden.
Auf den Menschen kann das Virus nicht übertragen werden, teilte die Behörde am Freitag mit.

Die Infektiöse Blutarmut der Einhufer ist weltweit verbreitet, tritt in Deutschland aber eher selten auf. Die Virusübertragung zwischen den Tieren erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten wie Bremsen und Stechfliegen.
Erkrankte Tiere zeigen oft nur allgemeine Symptome. Dazu zählen blasse Schleimhäute, Schwäche, Gewichtsverlust, Fieber oder Futterverweigerung, außerdem Fehlgeburten und unkontrollierte Bewegungen. Tiere könnten auch symptomlos erkranken und so unerkannt die Krankheit auf andere Pferde übertragen.
Die Erkrankung ist unheilbar. Eine Therapie oder auch Impfung ist weder möglich noch erlaubt. Deshalb ist in Deutschland die Tötung infizierter Tiere vorgeschrieben.

Bei Seuchenverdacht muss das Landratsamt Konstanz, Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, informiert werden.
Die Sperrmaßnahmen dürfen frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, wenn eine Wiederholungsuntersuchung aller Pferde im Sperrbezirk stattgefunden hat und die Befunde negativ waren.

Rückfragen an das Landratsamt Konstanz, Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Telefon: 07531/800–2099.

Autor:

Ute Mucha aus Moos

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