Schutzregelung nach Beschwerden
Kein Silvesterfeuerwerk in der Engener Altstadt
Engen. Die Stadtverwaltung hat zu Silvester für den Bereich der Altstadt ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper festgesetzt. Grund für das Verbot waren frühere Beschwerden aus den Vorjahren, als Feuerwerkskörper von mehreren Personen gezielt auf Balkone, Dächer und sogar in Richtung geöffneter Fenster gerichtet wurden.
Dadurch, aber auch durch unbeabsichtigt fehlgeleitete Raketen und sonstige Feuerwerkskörper bestand die große Gefahr eines Brandes, der sich in der historischen, denkmalgeschützten Altstadt schnell zum nicht mehr beherrschbaren Großbrand ausweiten könnte. Entsprechend negative Erfahrungen mussten bereits die Städte Villingen-Schwenningen und Tübingen in der Vergangenheit machen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre waren bezüglich des Feuerwerksverbots in der Altstadt durchweg positiv. Aus diesem Grund wurde das Abbrennverbot bereits 2018 unbefristet festgesetzt. Damit ist das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester in der Altstadt seither dauerhaft verboten. Auch dieses Jahr ist kein Feuerwerk in der Altstadt erlaubt.
Die Bevölkerung wird um Beachtung des Abbrennverbots, das im Interesse des Schutzes der historischen Altstadt erlassen wurde, gebeten.
Quelle: Stadt Engen, Pressestelle
Autor:Presseinfo aus Singen |
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