Gemeinde will sozialen Wohnungsbau umsetzen
Vorkaufsrecht als Härtefall für Besitzer
Bodman-Ludwigshafen. Die notwendige Nutzung eines "Vorkaufsrechts aus dringendem Bedürfnis" hat im Gemeinderat von Bodman-Ludwigshafen für interessante Diskussionen gesorgt. Über den Preis natürlich. Das aus zwei Teilfächen bestehende Grundstück an der Stockacher Straße, ist für die Gemeinde ein Schlüsselgrundstück für ein geplantes Baugebiet Bergstraße. Es wäre das letzte im Flächennutzungsplan noch verfügbare Wohnbauland und soll privat verkauft werden: für rund 1,2 Millionen Euro, sprich für 209,86 Euro pro Quadratmeter, so die Vorlage zu letzten Gemeinderatssitzung.
Im vorletzten letzten Jahr hatte der Gemeinderat die Grundlage für die Vorkaufsrechte in dem Gebiet verabschiedet. Der genannte Verkaufswert liege in diesem Fall um 40 Prozent über dem, was 2015 im Baugebiet „Haiden“ gezahlt wurde, als sogar schon ein konkreter Bebauungsplanentwurf vorgelegen habe. An dieses Baugebiet grenzt die geplante neue Bauzone Bergstraße an, in der die Gemeinde einmal Geschosswohnungsbau zur Ermöglichung von Mietwohnungen schaffen will, die in der Gemeinde Mangelware sind, vor allem im preisgedämpften Bereich, wie auch im Wahlkampf zur Bürgermeisterwahl immer wieder erwähnt wurde.
Bürgermeister Weckbach und Stefan Burger als Verwalter der Liegenschaften schlugen dem Gemeinderat aus den oben genannten Gründen die Ausübung des Vorkaufsrechts zum Verkehrswert des rund 6.000 Quadratmeter großen Grundstücke vor. Der Unterschied ist erheblich, denn für das Bauerwartungsland, als die die Fläche trotz eines daraus befindlichen Gebäudes gewertet wird, kommt die Gemeinde auf einen Preis von 50 Euro für den Quadratmeter, sprich 285.900 Euro für die drei zusammenhängenden Flurstücke, plus vom Makler anberaumte Kosten von 40.000 Euro, also am Ende 325.900 Euro. Denn die maßgebliche Stellschraube für günstigeren Wohnungsbau sei der Grundstückspreis, bemerkte Bürgermeister Matthias Weckbach dazu in der Vorlage zur Sitzung.
Der Bürgermeister hält auch das auf dem komplett zugewachsenden Grundstück befindliche Gebäude, das einst wie für eine Art Landsitz mit großzügig gestalteter Zufahrt Anfang der 1970er Jahre erbaut wurde, für nicht sanierungsfähig. Er selbst seit vor rund 20 Jahren einmal dort gewesen und das Gebäude sei schon da in einem sehr schlechten Zustand gewesen - es habe keine Bemühungen zur Instandhaltung gegeben und Paragraf 35 der Bauordnung, schließe einen Ersatzneubau hier im Außenbereich aus, dem das Grundstück aktuell zugeordnet werde.
Weckbach hält es auch für den falschen Weg, günstigen Wohnraum hier mit Steuergeldern unnötig zu subventionieren, wenn man auf einen Verkaufspreis eingehe, den man letztlich nicht weiter geben könne.
Der Position des Bürgermeisters und der Verwaltung schlossen sich nicht alle Gemeinderäte an. Mit 9:5 Stimmen wurde letztlich für die Vorausübung des Vorkaufsrechts gestimmt. Das war jetzt auch wegen des Verkaufs nötig gewesen, wurde in der Sitzung weiter betont. Die Umsetzung eines Baugebiets hier ist erst in einigen Jahren vorgesehen. Aus dem Gremium gab es doch einige Stimmen, die dem Verkäufer, der wie der Käufer nicht in öffentlicher Sitzung gekannt wurde, gerne einen höheren Preis zugestehen wollten.
Wiederum angrenzenden an dieses Gelände will die Gemeinde den neuen Standort für ein Feuerwehrdepot Ludwigshafen umsetzen, das aus dem Ortskern heraus soll.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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