Für eine lebzeitige Übertragung von Immobilien können gute Gründe sprechen: Oft besteht der Wunsch, die Übergabe des
Vermögens in schenkungs- und erbschaftsteuerlicher Hinsicht optimal zu vollziehen, oder die Immobilie soll im Familienbesitz bleiben. Auch die Vermeidung konfliktreicher Erbengemeinschaften oder die Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen können Gründe für eine lebzeitige Übertragung sein, ebenso wie die Verhinderung der Verwertung der Immobilie für Kosten der Heimunterbringung.
Bei der Umsetzung der Übertragung der Immobilien ist aber eine umsichtige Planung und Gestaltung unumgänglich, um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein.
Frau Rechtsanwältin Ursula Thanner, Fachanwältin für Erbrecht, erläutert in ihrem Vortrag, praxisnah und für Nichtjuristen verständlich, was für und gegen eine lebzeitige Übertragung spricht und welche Regelungsmöglichkeiten es zum Schutz vor unerwarteten Entwicklungen in persönlicher, zivilrechtlicher, sozial- und steuerrechtlicher Hinsicht gibt.
Veranstalterin: Ursula Thanner, Rechtsanwältin, Untertorstr. 15a, 78315 Radolfzell am Bodensee, 07732 9883190, info@kanzlei-thanner.com.
Eintritt frei
Raum: Kleiner Saal
Weitere Informationen unter www.milchwerk-radolfzell.de
Autor:WasWannWo aus Singen |
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