Beton-Türme dürfen trotz anhängiger Petition gebaut werden
Weitere Teil-Baugenehmigung für Verenafohren
Konstanz/ Tengen. Das Landratsamt Konstanz hat der Hegauwind GmbH eine weitere Teilbaufreigabe für die drei Windkraftanlagen in Tengen-Wiechs (Verenafohren) erteilt. Das wurde am Mittwochabend per Medienmitteilung bekannt gegeben.
Die Baugenehimgung umfasst die Bauarbeiten für die Spannbetonschäfte der Turmanlage zunächst bis auf eine Turmhöhe von 81 Metern. Somit können die Bauarbeiten trotz eines noch laufenden Petitionsverfahrens, das durch Windkraftgegner beantragt wurde, nun fortgesetzt werden.
Der Beginn dieser Bauarbeiten wurde bereits bei der Präsentation der Baustelle am Sonntag für die 49 Kalenderwoche angekündigt. Der untere Teil der Windenergieanlagen wird aus Betonschalen gefertigt, die als Fertigteile angeliefert werden. Erst ab einer Höhe von 80 Metern beginnt die Stahlkonstruktion.
Der Petitionsausschuss hatte zuvor laut der Mitteilung einer Ausnahme von dem „Stillhalteabkommen“ zugestimmt, das von den Behörden bis zum Abschluss eines laufenden Petitionsverfahrens zu beachten ist. Dies gab das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft dem Landratsamt Konstanz bekannt, sodass nun die Teilbaufreigabe erteilen werden konnte, obwohl über die Petition selbst noch nicht entschieden ist. Die erteilte Baufreigabe wird allerdings als Signal gesehen, zu welcher rechtlichen Würdigung die eingereichte Petition führen kann.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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