Landratsamt widerspricht Windkraftgegner des Forum Hegau Bodensee zu Verenafohren
Viel Wind um Windkraft

Foto: Vor dem Spatenstich für die Windkraftanlage Verenafohren. 
swb-Bild: mu/Archiv
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Wiechs am Randen/Hegau. Für Turbulenzen sorgt die Initiative Forum Hegau Bodensee in einem Schreiben, in dem sie unter anderem behauptet, dass bei der Windkraftanlage Verenafohren in Wiechs am Randen »Bauarbeiten ohne Baugenehmigung durchgeführt« wurden. Sowohl die IG Hegauwind wie auch das Landratsamt als Genehmigungsbehörde zeigen in ihren Stellungnahmen (siehe unten) auf, dass dies nicht der Fall sei, sondern dass eine Baugenehmigung vorliege und die »aktuell laufenden Wegebauarbeiten selbstverstädndlich auf Grundlage entsprechender Genehmigungen des Landratsamtes stattfinden«.

Markus Bihler, Sprecher des Forum Hegau Bodensee, schreibt, dass trotz eines vorläufigen Rechtschutzes »der Vorhabenträger bereits mit umfassenden Baumaßnahmen begonnen habe«. Zudem wird in dem Schreiben kristisiert, dass »die Solarcomplex AG und die anderen Teilnehmer der IG Hegauwind, wie unter anderem die Kommunen Stockach, Singen, Radolfzell, Engen, Steißlingen und Tuttlingen, Stromtrassen im Wald bauen, ohne Baugenehmigung«. Weiter wirft das Forum Hegau Bodensee vor, dass »Amtsinhaber scheinbar wegschauen, wenn ohne Baugenehmigung industrieller Großbau im Wald veranstaltet wird« und es »unwahrscheinlich ist, dass der Bürgermeister von Tengen nicht wusste, dass keine Baugenehmigung vorliegt, oder dass er nicht gemerkt hat, wie kilometerlange Straßen auf der Gemarkung gebaut wurden«.

»Ich werde prüfen lassen, ob ich gegen diese Behauptungen rechtlich vorgehen kann«, kündigte Tengens Bürgermeister Marian Schreier gegenüber dem WOCHENBLATT an und betont:»Alles, was bisher stattfand, ist genehmigt.»

Auch die IG Hegauwind wehrt sich »mit Nachdruck gegen erneute Versuche, das Windprojekt Verenafohren in ein schlechtes Licht zur rücken«. In einer angeblichen »Bürgerinformation« werden von interessierter Seite bewusst Dinge skandalisiert, die völlig korrekt ablaufen. Ob Herr Bihler die unterschiedlichen baurechtlichen Begrifflichkeiten nicht kennt oder bewußt durcheinander bringt, um Verwirrung zu stiften und das Projekt zu diskreditieren, können wir nicht beurteilen«, heißt es in der Stellungnahme der IG Hegauwind.

Das Landratsamt nimmt hier Stellung zu der Pressemitteilung des Forum Hegau Bodensee von Mittwoch, 17. August 2016, zum Windpark »Verenafohren« bei Wiechs (Stadt Tengen): »Am 30.05.2016 hat das Landratsamt Konstanz der Firma Solarcomplex AG (Singen) die für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Diese schließt die erforderliche Baugenehmigung für die Anlagen mit ein. Jedoch bezieht sich diese Genehmigung ausschließlich auf das Gelände der Anlage selbst; die Zuwegung ist davon nicht erfasst, sodass zusätzlich noch eine naturschutzrechtliche Genehmigung und eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis durch das Landratsamt Konstanz erteilt werden mussten.

Ferner war eine Waldumwandlungsgenehmigung erforderlich, die durch das Regierungspräsidium Freiburg (höhere Forstbehörde) bereits am 18.02.2016 (ergänzt am 24.02.2016) erteilt wurde. Diese konnte schon vor der Entscheidung über den immissionsschutzrechtlichen Antrag ausgesprochen werden, da zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar war, dass die Anlagengenehmigung sehr wahrscheinlich erteilt werden wird.

Gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde beim Verwaltungsgericht Freiburg ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Die Begründung liegt dem Landratsamt Konstanz inzwischen vor. Der Eindruck, dass ohne Baugenehmigung gebaut würde, ist nicht zutreffend, da die immissionsschutzrechtliche Genehmigung diese bereits beinhaltet. Davon zu unterscheiden ist die Baufreigabe. Bereits am 27.07.2016 informierte das Landratsamt die Firma Solarcomplex, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Teilbaufreigabe für die Erdarbeiten und die Gründung vorliegen und diese deshalb auch zeitnah erfolgen wird. Bevor die Teilbaufreigabe dann tatsächlich erteilt wurde, wurde das Landratsamt allerdings darüber informiert, dass seitens der Antragsteller sehr wahrscheinlich eine Änderung der bereits genehmigten Planung beabsichtigt sei (Trafostation im Turm, Übergabe- und Schaltstation, Höhendifferenz von 1 m).

Aufgrund dessen wurde die Teilbaufreigabe durch das Landratsamt zurückgehalten. Am 02.08.2016 fand daraufhin ein Ortstermin statt, bei welchem festgestellt wurde, dass bereits Erdarbeiten durchgeführt worden waren. Von Seiten der Firma Solarcomplex wurde erklärt, dass diese Arbeiten für die Baugrunduntersuchung durch den Geologen erforderlich gewesen seien, sonst aber keine weiteren Arbeiten geplant seien. Eine Teilbaufreigabe für die Arbeiten zu Errichtung der Windkraftanlagen wurde bis dato nicht erteilt und kann aufgrund des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens derzeit auch nicht erteilt werden. Um sicherzustellen, dass tatsächlich keine weiteren Arbeiten mehr stattfinden, hat das Landratsamt am 16.08.2016 eine erneute Baukontrolle durchgeführt. Diese hat ergeben, dass außer den erwähnten Erdarbeiten keine weitergehenden Bautätigkeiten durchgeführt wurden. Eine Baueinstellungsverfügung ist daher nicht erforderlich. Die Rodungs- und Erdarbeiten, die die Zuwegung betreffen, wurden auf der Grundlage der Waldumwandlungsgenehmigung des Regierungspräsidiums vom 18.02.2016 durchgeführt. Sie sind nicht Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und somit auch nicht des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens. Die Rodungs- und Erdarbeiten dürfen deshalb fortgesetzt werden. Die weiteren Behauptungen der Bürgerinitiative zum Mindestabstand, dem Schallgutachten usw. sind Gegenstand des Eilverfahrens. Hierzu wird das Landratsamt gegenüber dem Verwaltungsgericht Stellung nehmen. Das Landratsamt geht davon aus, dass das Gericht die erteilten Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen bestätigen wird.«

Autor:

Ute Mucha aus Moos

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