Vergleich zwischen solarcomplex und Windkraftgegner
Keine falschen Tatsachenbehauptungen
Singen/Wiechs am Randen (mu). Die solarcomplex AG aus Singen bestätigt in einem Schreiben, dass am 14. Oktober eine mündliche Verhandlung im Rechtsstreit solarcomplex AG gegen Markus Bihler, Windkraftgegner und Sprecher des Bürgerforums Hegau-Bodensee vor dem Landgericht Konstanz stattfand (Az. B 6 O 131/16), welches mit einem Vergleich endete.»Dabei wurde das Klagebegehren der Solarcomplex AG ganz wesentlich erfüllt«, sagt solarcomplex-Vorstand Bene Müller. »Wir haben die Unterlassungsklage angestrengt, weil wir eine Grenze ziehen wollten zwischen Dingen, welchen in der Öffentlichkeit auch weiterhin kontrovers diskutiert werden und werden können und falschen Tatsachenbehauptungen, welche wir nicht hinnehmen werden«, so Bene Müller, Vorstand von solarcomplex.
Der Richter habe klargestellt, ein »17-Millionen-Auftrag« zugunsten der Solarcomplex AG, bei der diese »Millionen verdiene« sei für ihn nicht ersichtlich. Ebenso sah es das Gericht aufgrund der durch die Solarcomplex AG vorgelegten Unterlagen als erwiesen an, dass bei den vergebenen Projektierungsleistungen tatsächlich ein Vergabeverfahren durchgeführt wurde, betonte Müller.
Autor:Ute Mucha aus Moos |
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