Für die Uferpromenaden in Bodman-Ludwigshafen, Sipplingen und Überlingen wurden Betretungsverbote angeordnet.
Uferpromenaden über Ostern gesperrt

Sperrung der Uferpromenade in Bodman-Ludwigshafen | Foto: Die Uferpromenaden in Bodman-Ludwigshafen, Sipplingen und Überlingen werden bis Montag, 20. April gesperrt. swb-Bild: Archiv
  • Sperrung der Uferpromenade in Bodman-Ludwigshafen
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Bodman-Ludwigshafen/Sipplingen/Überlingen. Die Corona-Krise war ein beherrschendes Thema im jüngsten Gemeinderat von Bodman-Ludwigshafen. Das Gremium gab bekannt, die Uferanlagen sowohl in Bodman als auch in Ludwigshafen auch am kommenden Wochenende zu sperren. Vor dem Naturschutzgebiet am See-Ende sowie am Naturcampingplatz würden sämtliche Parkmöglichkeiten gesperrt, so Hauptamtsleiter Stefan Burger. »Wir sehen schon ein, dass die Leute sich bewegen wollen, doch wollen wir verhindern, dass die Menschen sich in zu engem Abstand zueinander aufhalten«, sagt er. Diese Entscheidungen seien aufgrund der Erfahrungen vor Ort am Wochenende des 4. und 5. April getroffen worden, bei dem es in einem Fall sogar beinahe zu Übergriffen gegen eine Mitarbeiterin des Gemeindevollzugsdiensts gekommen sei.

In der an Ludwigshafen angrenzenden Gemeinde Sipplingen wurde eine Allgemeinverfügung über das Betretungsverbot entlang der gesamten Uferanlagen vom »Osthafen« bis zum »Westhafen« erlassen. Nach dieser ist das Betreten der Uferanlagen gemäß dem Verbot, das freitags ab 14 Uhr bis montags um 9 Uhr sowie an Feiertagen gilt und zunächst bis zum Montag, 20. April andauern soll, untersagt. Wie die Gemeinde vermeldet, rechne Sipplingen aufgrund der guten Wetterprognosen mit einem erhöhten Besucheraufkommen von Menschen aus der ganzen Region. So seien die geforderten und notwendigen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Metern auf dem begrenzten Raum der Uferanlagen bei weitem nicht einhaltbar, heißt es. Das bis zum 20. April befristete Betretungsverbot werde polizeilich kontrolliert, Verstöße zur Anzeige gebracht. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße würden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet.

Neben den Uferanlagen wurde in Sipplingen in das Betretungsverbot für Wochenenden und Feiertage auch der Bereich des Naturbadestrandes Süßenmühle einbezogen. Wegen der bevorstehenden Osterfeiertage sowie der guten Wetterprognosen rechnet die Gemeinde Sipplingen mit einem erheblichen Ansturm von FKK-Anhängern.

Auch in Überlingen verfügte die Stadtverwaltung, die Uferpromenade an Ostern und am Wochenende für die Betretung zu sperren. Dieses Betretungsverbot gelte ebenfalls bis zum 20. April.

- Marius Lechler

Autor:

Redaktion aus Singen

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