Der Stockacher Sozialpass gewährt viele Vergünstigungen
Starke Karte schwach genutzt

Stockach (sw). Sozial. Stark. Hilfreich. Der Stockacher Sozialpass gewährt Personengruppen mit geringem Einkommen viele Vergünstigungen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit. Dennoch werden seine Leistungen noch sehr zögerlich in Anspruch genommen, wie Bürgermeister Rainer Stolz und Ordnungsamtschef Peter Fritschi ausführen.

Nach den aktuellen Zahlen nutzen nur etwa 46 Prozent der Berechtigten die Vorzüge des Sozialpasses. Dabei hätten 1.185 Personen in 829 Bedarfsgemeinschaften Anspruch auf seine Leistungen – 650 Empfänger von Arbeitslosengeld II, 101 Personen mit SGB XII, 60 Personen mit Wohngeld und 374 Personen nach dem AsylBLeistungsG. Dennoch sind nur 533 gültige Sozialpässe im Umlauf. 2015 entfielen etwa 85 Prozent der Neuausstellungen auf Asylbewerber in den Unterkünften im ehemaligen Hotel »Linde«, in der Zoznegger und der Meßkircher Straße.

Auch der Finanzierungsrahmen in Höhe von 15.000 Euro wurde in den Vorjahren nicht ausgeschöpft: 2013 gab die Stadt 4.422 Euro, 2014 dann 2.575 Euro und 2015 immerhin 8.284 Euro für den Sozialpass aus. Dabei machte die Bädernutzung zwischen 75 und 88 Prozent der Kosten aus. Weiterbildungsangebote und Vereinsmitgliedschaften wurden dagegen weniger in Anspruch genommen.

Der Stockacher Sozialpass wurde erstmals im Jahr 2010 ausgestellt, um auch finanziell schwachen Personengruppen die Teilhabe am öffentlichen, kulturellen Leben zu ermöglichen. Anfang 2013 wurden die Wohngeldempfänger mit in den Kreis der Berechtigten aufgenommen. »Umfang und Höhe der Leistungen wurden in der Vergangenheit – unter anderem in Abstimmung mit dem 2011 aufgelegten Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung – verschiedentlich angepasst«, so Rainer Stolz.

Genutzt werden können die Vorzüge des Sozialpasses von Beziehern des Arbeitslosengelds II, des Sozialgelds nach dem SGB II, von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sowie von Beziehern von Wohngeld oder Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz, die in der Stadt Stockach leben.

Erhältlich ist der Sozialpass beim Bürgeramt der Stadt im Foyer des Rathauses in der Adenauerstraße 4 mit der Rufnummer 07771/80 22 22, der Faxnummer 07771/8 02 88 88 oder der E-Mail-Adresse buergeramt@stockach.de . Zu den Öffnungszeiten montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 19 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr kann der Pass ausgestellt werden. Mitzubringen sind der aktuelle Bewilligungsbescheid für die entsprechenden Leistungen. Der Sozialpass ist zwölf Monate in Verbindung mit dem Personalausweis gültig und muss zurückgegeben werden, wenn sich die Voraussetzungen für den Erhalt ändern. Sollten die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, ist eine Verlängerung möglich.

Der Pass gewährt freien Eintritt in das Stadtmuseum, Ermäßigungen beim Leseausweis in der Bücherei, bei Angeboten der Stadtjugendpflege oder beim Eintritt in Hallen- und Freibad. Angebote von Volkshochschule, Musikschule und musikalischer Erziehung werden bezuschusst, und für die Jahresmitgliedschaft in Vereinen ist eine Erstattung von bis zu 50 Prozent der Beiträge möglich. Auch Ferienfreizeiten nicht-schulischer Art können gefördert werden. Diese starke Karte, die viel zu schwach genutzt wird, hat dieses Schatten

- Simone Weiß

Autor:

Redaktion aus Singen

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