Urteil im Mühlinger Tötungsprozess noch nicht rechtskräftig
Revision eingelegt

Landgericht Konstanz  | Foto: Die Türen und Akten können noch nicht geschlossen werden: Der Verteidiger des Angeklagten im Mühlinger Tötungsprozess hat Revision gegen das Urteil am Landgericht Konstanz eingelegt. swb-Bild: sw
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Konstanz/Stockach/Mühlingen. Das Urteil ist gesprochen, aber noch nicht rechtskräftig. Zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft hatte der Vorsitzende Richter Arno Hornstein den 42-jährigen Angeklagten verurteil, der am Freitag, 24. Februar, in seinem Haus in Mühlingen im Raum Stockach seine 26-jährige Lebensgefährtin im Laufe eines handfesten Streits getötet hatte. Das Gericht am Landgericht Konstanz ging von Totschlag in einem minder schweren Fall aus: Der Angeklagte habe das Opfer in den Schwitzkasten genommen, mit der rechten oder linken Hand eine Druckverstärkung herbeigeführt und ihm zusätzlich ein Kissen oder ein anderes weiches Material auf den Mund gedrückt, was nach vier bis fünf Minuten zum Tode führte. Mit dem Strafmaß bewege sich die Kammer am »oberen Rand« des gesetzlichen Spielraums, so der Richter. Nun hat Peter Messmer, der Verteidiger des Angeklagten, Revision eingelegt.

Das Urteil werde zur Überprüfung an den Bundesgerichtshof gehen, teilt Andreas Spreng vom Landgericht auf Nachfrage mit. Die anderen Prozessbeteiligten haben noch bis Mittwoch, 23. August, Zeit, um ihrerseits Revision einzulegen. Zu den hohen Sicherheitsvorkehrungen während der vier Prozesstage mit Schleuse, Ausweis- und Taschenkontrolle sowie teilweise hohem Polizeiaufgebot meint Andreas Spreng, der Umfang der Sicherungsmaßnahmen werde einzelfallmäßig geprüft. Sie hängen allgemein gesprochen auch mit bestimmten Hinweisen im Vorfeld, der Beteiligung bestimmter Gruppen oder möglichen Fluchtversuchen zusammen. Im Fall des Mühlinger Tötungsdeliktes könnten »große Emotionen« im Zusammenhang mit der Tat eine Rolle gespielt haben. Simone Weiß

- Simone Weiß

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Redaktion aus Singen

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