Regierungspräsidium braucht länger für Naturschutzbelange vor Aufnahme des Planfeststellungsverfahrens
Planungszeitraum für Espasingen nach hinten korrigiert
Stockach-Espasingen. Bei der Planung der Ortsumfahrung Espasingen an der B 313 korrigiert das Regierungspräsidium Freiburg den aktuellen Zeitplan. Hintergrund ist, dass die notwendigen naturschutzrechtlichen Untersuchungen umfangreicher und zeitlich länger ausgefallen sind als ursprünglich geplant, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde. Dadurch kann das derzeit ruhende Planfeststellungsverfahren erst im Frühjahr 2019 wieder aufgenommen werden statt wie bisher vorgesehen bereits zu Jahresbeginn.
Die technischen Unterlagen für die geplante Offenlage sind bereits fertig, teilt das Regierungspräsidium weiter mit. Auch die Daten der naturschutzrechtlichen Untersuchungen liegen inzwischen weitgehend vor. Allerdings müssen diese noch fertig gestellt und in den Planentwurf eingearbeitet werden. „Wir arbeiten in enger Abstimmung mit den beauftragten Fachbüros mit Hochdruck daran und werden diese Ergänzungen zeitnah abschließen“, so Projektleiterin Yvonne Guduscheit von der Neubauleitung in Singen. Als nächster Schritt steht dann die Offenlage der Planunterlagen an. Diese soll möglichst noch vor den Sommerferien erfolgen. Das Regierungspräsidium wird die Öffentlichkeit über den konkreten Zeitpunkt rechtzeitig und umfassend informieren.
„Da die Antragstrasse vor allem in naturschutzrechtlicher Hinsicht anspruchsvoll ist, setzen wir alles daran, alle Aspekte umfassend und detailliert aufzubereiten“, so Guduscheit. Während der Offenlage sind die Träger öffentlicher Belange und Betroffenen zur Stellungnahme aufgefordert, um ihre Interessen einzubringen. Sie bilden die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren, an dessen Ende ein Beschluss über das Baurecht steht.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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