Unterlagen können ab Dienstag eingesehen werden
Planfeststellung für Ortsumfahrung Espasingen wird eingeleitet

Ortsumfahrung | Foto: Die Ortsumfahrung rückt mit der Eröffnung des Planfeststellungsverfahren ein gutes Stück näher. swb-Bild: Archiv
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Stockach/ Freiburg. Das Regierungspräsidium Freiburg hat für die Umfahrung des Stockacher Ortsteils Espasingen (Landkreis Konstanz) das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Das teilte das Regierungspräsidium am Freitag mit. Das Vorhaben umfasst neben der westlichen Umfahrung von Espasingen auf der B 313 die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs der B 34 an der Bahnlinie Radolfzell-Überlingen. Durch die Maßnahme wird eine ortsdurchfahrtsfreie Verbindung zwischen dem westlichen Bodenseeraum und den an Stockach angebundenen Verkehrsachsen A 98, B 14, B 31 und B 313 geschaffen, was eine überregionale Verkehrsverlagerung bewirken soll.

Die Umfahrung beginnt im Süden an der B 34 ca. 700 Meter nördlich des Mooshofes. Sie verläuft von dort in nördliche Richtung mit ca. 800 Meter Abstand von der Ortsmitte Espasingen und geht dann geradlinig in die bestehende B 313 über. Die Länge der Neubaustrecke beträgt ca. 1.600 Meter. Teile des Vorhabens sind auch die Herstellung einer Wirtschaftswegeüberführung im Bereich des bisherigen Bahnübergangs, die Umgestaltung des Knotenpunkts B 313 / B 34 und ökologische Kompensationsmaßnahmen am Rand des Vorhabens und im näheren Umkreis.

Für das Projekt hatte bereits 2009 eine Anhörung stattgefunden. Aufgrund der Ergebnisse wurden die Planung optimiert und die Planunterlagen ergänzt. Unter anderem sind gegenüber der vorherigen Planung im Bereich der Umfahrung deutlich mehr Brückenbauwerke vorgesehen, um den Umfang der ansonsten notwendigen Fahrbahndämme zu verringern. Hierdurch wird der Eingriff in das Landschaftsbild reduziert und die ökologische Durchgängigkeit verbessert.

Die Planunterlagen für das Projekt werden vom 23. Juli bis zum 11. September 2019 im Rathaus von Stockach ausgelegt. Die Auslegung soll allen Interessierten die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planung geben. Die Auslegung wird auch im Amtsblatt von Stockach bekannt gemacht. Dabei wird auch über den Auslegungsraum und die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informiert.

Der Bekanntmachungstext sowie sämtliche Unterlagen (Pläne, Berichte und Gutachten) zu dem geplanten Vorhaben können ab dem Beginn der Auslegung am 23. Juli auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter „Aktuelles“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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