Die Gemeinde Mühlingen und die Thüga Energienetze GmbH schließen Konzessionsvertrag
Mühlingen gibt jetzt richtig Gas

Konzessionsvertrag  | Foto: Sie geben Gas: Geschäftsführer Markus Gute, Mühlingens Bürgermeister Manfred Jüppner sowie der Kommunalbeauftragte Markus Mischke bei der Unterzeichnung des Konzessionsvertrags. swb-Bild: privat
  • Konzessionsvertrag
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Mühlingen. Die Gemeinde Mühlingen und die Thüga Energienetze GmbH haben einen Konzessionsvertrag zur Erschließung mit Erdgas unterschrieben. Bürgermeister Manfred Jüppner und Geschäftsführer Markus Gute setzten ihre Unterschrift unter das Papier, das eine Laufzeit von 20 Jahren hat. »Markus Gute und Markus Mischke, Prokurist und Kommunalmanager der Thüga Energienetze GmbH, bedankten sich bei Bürgermeister Jüppner und beim Gemeinderat für das entgegengebrachte Vertrauen«. wird im Pressetext mitgeteilt: »Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit der Thüga Energienetze GmbH«, so Bürgermeister Jüppner. Thüga verstehe sich schon seit vielen Jahren als »kommunale Großfamilie«. Das Unternehmen hätte in den Vergabeverhandlungen stets die Interessen der Gemeinde berücksichtigt. Die Thüga Energienetze GmbH wird beginnend im nächsten Jahr ein Erdgasnetz in der Gemeinde aufbauen. Geplant ist in diesem Zusammenhang auch die Mitverlegung von Glasfaserleitungen zur Verbindung mit schnellem Internet.

Im Pressetext wird auch das Wesen eines Konzessionsvertrags erläutert: »Ein Konzessionsvertrag ist ein so genanntes Wegerecht. Er regelt das Recht der Wegenutzung im öffentlichen Bereich einer Gemeinde durch den Netzbetreiber zur Versorgung der Öffentlichkeit mit Erdgas. Darüber hinaus ist er Grundlage für die Zahlung von Konzessionsabgaben an die Gemeinden. Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet z.B. mit Gas dienen, abgeben. Rechtsgrundlage ist die Konzessionsabgabenverordnung und der jeweilige Konzessionsvertrag zwischen Netzbetreiber und Gemeinde. Die Konzessionsabgaben werden in Cent-Beträgen je gelieferte Kilowattstunde vereinbart. Sie sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises.«

- Simone Weiß

Autor:

Redaktion aus Singen

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