Narrengericht trifft auf Römerstadt
Malu Dreyer begleicht Weinstrafe
Stockach. Die Beklagte des Jahres 2017, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und amtierende Bundesratspräsidentin Malu Dreyer, lädt das Stockacher Narrengericht zu sich »nach Hause« ein. Genauer gesagt nach Rheinland-Pfalz, in die Nähe von Trier, an das schöne Moselufer. Ganz genau auf das Weingut der deutschen Weinkönigin. Und zwar am 27. Oktober. Auf dem Winzerhof der Familie Endeslfelder, sollen die Gerichtsnarren dann die 2,5 Eimer Strafwein erhalten. Ein Eimer umfasst 60 Liter.
Malu Dreyer wurde am Schmotzigen Dunschtig 2017 zu zwei Eimer Wein und Sozialstunden verurteilt, da das hohe Narrengericht sie in zwei von drei Klagepunkten für schuldig befand. Den zusätzlichen 0,5 Eimer muss sie als Strafe für ihre mehr als grobfahrlässige und beleidigende Einleitung in der Verhandlung begleichen. Spätestens nach der Übergabe der Weine sollten aber auch die Gerichtsnarren der charmanten Beklagten ihre „grobbrünstige“ Einlage dann endgültig verziehen haben.
Am Abend wird die ehemalige Beklagte MP Malu Dreyer gemeinsam mit ihrem Mann persönlich auf das Narrengericht treffen. Ein freudig erwartetes Wiedersehen, nicht nur aufgrund der gegenseitigen Geschenke. Natürlich wird man die Erinnerungen an den Schmotzigen Dunschtig und die Narrengerichtsverhandlung wiederaufleben lassen. Dies werden schon die Protagonisten Kläger und Fürsprech sicherstellen und natürlich wird auch der Richterspruch nochmals zum Tragen kommen.
Auf dem Winzerhof haben drei charmante Damen das Sagen. Alle drei sind aktuelle oder ehemalige Weinhoheiten der Region oder gar Deutschlands. Also genau das passende Umfeld für eine weibliche Beklagte und das Stockacher Narrengericht.
»Mit Herzblut, respektvollem Umgang mit der Natur und viel Handarbeit erzeugen wir unsere Weine, die die Handschrift einer jungen leidenschaftlichen Winzerin tragen. Leicht, schlank und filigran - einfach so, dass Sie am nächsten Tag den Weingenuss nicht bereuen«, heißt es auf der Homepage des Weingutes.
Beste Voraussetzungen also für eine Dienstfahrt des Kollegiums.
Neben den Weinen samt Weinprobe erwartet das Kollegium tags drauf ein touristisches Programm in der alten Römerstadt Trier, der ältesten Stadt Deutschlands. Das Kollegium nimmt dafür eine knapp fünfstündige Fahrzeit auf sich. Zeit genug, um nebenbei allerlei Wichtiges zur Stockacher Fasnacht zu besprechen und zu organisieren. Eine echte Dienstreise eben.
Mehr unter www.narrengericht.de .
- Matthias Güntert
Autor:Redaktion aus Singen |
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