Kiesgrubengelände als Quad-Übungsstrecke
Lärm in der Freizeit

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Eigeltingen (wh). Im Rahmen einer gewerberechtlichen Erlaubnis sollte der Gemeinderat Eigeltingen seine Stellungnahme zu entstehendem Lärm durch Kraftfahrzeuge abgeben und befürwortete nach intensiver Diskussion den Antrag des rührigen Unternehmers Dietmar Fischer auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Fischer betreibt in Eigeltingen auf dem ehemaligen Saeco-Areal seine Firma »Schraubers Inn« und verkauft, vermietet auch Quad-Fahrzeuge und bietet damit geführte Touren an. In der Kiesgrube im Brielholz in Münchhöf will er auf längere Zeit eine Quadübungsstrecke betreiben. Diese ist in der Kiesgrube zirka 100 bis 200 Meter lang. Hier können die Quad-Fahrer den Umgang mit dem Gefährt im Gelände lernen. Hangfahrten und und Fahrten in Schräglage mit Gewichtsverlagerung sollen intensiv unter Beobachtung und Anleitung eines Übungsleiters geübt werden. Die Übungseinheiten sollen 45 bis 60 Minuten dauern und können in der Zeit von Dienstag bis Samstag/Sonntag mit Schwerpunkt am Wochenende absolviert werden. Wenn mehrere Quad-Fahrzeuge zusammen betrieben werden, entsteht ein gewisser Lärmpegel. Und weil bestimmte Schutzvorschriften für Mensch und Natur eingehalten werden müssen, schreibt das Bundesimmissionsschutzgesetz mit seinen Verordnungen vor, dass auch der Lärm in der Freizeit überwacht werden muss (Freizeitlärmrichtlinie). Anlagen, die entsprechend starken Lärm erzeugen, benötigen eine sogenannte behördliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wenn sie an mehr als fünf Tagen im Jahr als Renn- oder Test- und Übungsstrecke betrieben werden. Und der Betreiber ist für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich. So musste sich der Gemeinderat Eigeltingen mit dem 13 Seiten und vier Anlagen umfassenden Prüfbericht der Ingenieurgesellschaft GSA Körner GmbH und dem Einwand eines Münchhöfers Einwohners auseinandersetzen. Dieser meinte, die gutachterlich festgestellten Lärmpegel von durchschnittlich knapp unter 50 Dezibel entsprächen nicht der Wirklichkeit. Das Gutachten jedoch konnte er nicht entkräften, wobei seine unmittelbare Betroffenheit als Anwohner nicht klar wurde. Als einzige Betroffene wurden die Bewohner des Anwesens Brielholz 1 festgestellt. Da die vom Ortschaftsrat Münchhöf geforderten und von Ortsvorsteher Reinhard Brecht ausführlich dargelegten Ein- und Ausfahrtzeiten mit in die Genehmigung aufgenommen werden und nach Erklärung Fischers rasante Fahrten am Wald entlang nicht stattfinden sollen, können sich die Freunde des Quadfahrens bald in der alten Kiesgrube Brielholz intensiver tummeln.

- Matthias Güntert

Autor:

Redaktion aus Singen

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