Ausschuss hat keine Einwände gegen Windräder auf Kirnberg
Keine Bedenken aus Stockach

Foto: Stockach hat keine Bedenken gegen Windkraft auf der Steißlinger Gemarkung des Kirnbergs. swb-Bild: sw
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Stockach (sw). Im Gegensatz zur Nachbargemeinde Orsingen-Nenzingen hat Stockach keine Bedenken. Der Planungsausschuss des Gemeinderates stimmte in seiner jüngsten Sitzung einem Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die möglichen Windkraftanlagen auf dem Kirnberg auf der Gemarkung Steißlingen zu.

Die Firma Solarcomplex AG hatte beim Landratsamt Konstanz einen entsprechenden Antrag eingereicht, und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens konnten Gemeinden, die hinsichtlich der optischen Wahrnehmung davon betroffen sein könnten, eine Stellungnahme abgeben. Orsingen-Nenzingen hatte die Zustimmung mit Blick auf die nicht berücksichtigen Zahlen zur Windhöffigkeit in den Antragsunterlagen verweigert, doch Stockach hatte keine Einwände. Die beiden Windkraftanlagen auf der Steißlinger Gemarkung sollen eine Nabenhöhe von 134 Metern, einen Rotordurchmesser von 131 Metern, eine Gesamthöhe von 199,9 Metern über Geländeoberfläche und eine Nennleistung von 1.300 KW haben.

Stockach begründet seine Haltung nun mit der Einhaltung der geltenden Werte: Der kürzeste Abstand der Windräder zur Bebauung in Wahlwies betrage 1.400 Meter: »Mit den Anlagen wird damit der von der Verwaltungsgemeinschaft Stockach bei ihrer Planung vorgesehene Mindestabstand von 1.000 Metern Siedlungsfläche deutlich überschritten«, heißt es in der Sitzungsvorlage. Auch mit Blick auf die Schallprognose und Schattenwurf würden die Werte unterschritten. Und: »Fragen der Wirtschaftlichkeit sind nicht Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens.«

- Simone Weiss

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Redaktion aus Singen

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