Thomas Warndorf spricht über das Stockacher Narrengericht in der Zeit von 1932 und 1961
Im historischen Fadenkreuz
Stockach. Er meldet sich historisch zurück: Thomas Warndorf, Kulturamtsleiter i. R., Historiker und ehemaliger Kläger des Stockcar Narrengerichts, hat ein weiteres Forschungsobjekt und -projekt beleuchtet. Die Ergebnisse stellt er im Rahmen eines Vortrags am Montag, 11. März, um 19 Uhr im Kulturzentrum »Altes Forstamt« in der Salmannsweilerstraße 1 in Stockach vor. Sein Thema »Nach altem Brauch – Das Stockacher Narrengericht zwischen 1932 und 1961«. Veranstalter: VHS Landkreis Konstanz, Stadtmuseum Stockach, Arbeitskreis Landeskunde/Landesgeschichte im Hegau Geschichtsverein
Seit 1932 findet unter dem Einfluss des Gerichtsnarrenvaters August Rettich nationalsozialistisches Gedankengut Eingang in das Selbstverständnis der Stockacher Fasnacht, heißt es in der Vorankündigung: »Die Einordnung in vermeintlich »uralte Volksbräuche« zählt ebenso dazu wie die Erfindung »althistorischer« Fasnachtsfiguren. Nach 1948 werden die in der nationalsozialistischen Zeit entstandenen Rituale bruchlos weitergeführt. Gleichzeitig nimmt im Narrengericht der Anteil ehemaliger Parteigenossen zu, obwohl deren Vergangenheit bekannt ist. Den Höhepunkt stellt die Aufnahme des Stockachers Willi Hermann im Jahr 1961 dar. Dessen NS-Karriere wird verdrängt. Thomas Warndorf berichtet über diese Zeit und bettet sie in den Zeitgeist der 50er und 60er Jahre ein.«
- Simone Weiß
Autor:Redaktion aus Singen |
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