Zur Unterbringung von Geflüchteten im Landkreis Konstanz
Gemeinschaftsunterkunft Oberstadt in Stockach wird angemietet
Landkreis Konstanz. / Stockach. Der Gemeinderat der Stadt Stockach hat einer erneuten Anmietung des ehemaligen Altenheims in der Oberstadt (Zozzneggerstraße) durch den Landkreis Konstanz zugestimmt. Diese wird für die Flüchtlingsunterbringung benötigt. Die Stadt Stockach kommt somit dem Landkreis Konstanz in einer schwierigen Situation entgegen.
Die Zugänge an Geflüchteten in Baden-Württemberg und den Landkreisen liegen auf hohem Niveau. Im November 2021 wurden dem Landratsamt Konstanz 77 Personen angekündigt, tatsächlich kamen 121 Geflüchtete. Im Dezember 2021 ist mit einem ähnlich hohen Zugang zu rechnen. Die Kapazitätsplanung der Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises basierte auf der Annahme von 31 Zugängen pro Monat, dies entspricht 372 Flüchtlingen im Gesamtjahr 2021. Bereits im November wurde diese Zahl für das Jahr 2021 deutlich überschritten, bislang kamen 482 Geflüchtete.
Um die Belegung von Kreissporthallen zu verhindern, wird im Dezember die Reserveunterkunft in der Güterstraße in Singen reaktiviert. Damit auch weiterhin genügend Plätze für die ankommenden Geflüchteten vorhanden sind, soll nun die bewährte Gemeinschaftsunterkunft in Stockach erneut angemietet werden. Sie wurde bis Ende Dezember 2020 vom Landkreis zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt und danach an die Stadt Stockach zurückgegeben. Gemeinsam mit der Stadt Stockach können durch die Anmietung des Objektes weitere 160 Plätze geschaffen werden, die voraussichtlich ab Februar/März des kommenden Jahres belegt werden.
Autor:Ute Mucha aus Moos |
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