Eigeltingen setzt auf neue Art der Fortbewegung
Für Gemeinde und Bürger

Foto: Christoph Bach (links) vom gleichnamigen Autohaus übergibt das neue Fahrzeug an Bürgermeister Alois Fritschi (Dritter v. l.) und Hauptamtsleiter Walter Braun (rechts). Bundestagsabgeordneter Andreas Jung (Zweiter v. l.) und Gerd Burkert (Vierter v. l.) vo
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Eigeltingen (wh). Die Elektrotankstelle am Rathaus in Eigeltingen ist schon länger in Betrieb. Jetzt leistet sich die Gemeinde einen Toyota Prius Hybrid. Bei der offiziellen Inbetriebnahme des neuen Gemeindefahrzeuges durch Bürgermeister Alois Fritschi und seine rechte Hand Walter Braun waren auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Jung, Kommunalberater Stephan Einsiedler von der EnBW Baden-Württemberg, der geschäftsführende Diplomingenieur Gerd Burkert von der Energieagentur des Landkreises Konstanz und Christoph Bach vom gleichnamigen überregionalen Autohaus zugegen.

Leider waren keine interessierten Bürger anwesend. Die Bürger der Gemeinde Eigeltingen dürfen das Dienstfahrzeug nämlich in geringem Umfange in der ersten Woche des Monats nutzen, allerdings nur, wenn keine gemeindlichen Belange entgegenstehen. Denn zu allererst ist das Hybridauto ein zweimotoriges Dienstfahrzeug für die Bediensteten der Gemeinde Eigeltingen.

Das neue Gemeindefahrzeug ist kein reines Elektroauto und kein Bürgerauto. Die nette Geste der Gemeinde soll das Interesse der Bürger an den alternativen Energien weiter fördern und die Stromtankstelle wieder ins Bewusstsein rufen. Interessierte Bürger dürfen das Auto für fünf Euro mieten und damit insgesamt 20 Kilometer, also maximal einen Hinweg von zehn Kilometern, fahren. Für das Fahrzeug soll eine Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 1000 Euro bestehen. Das wiederum bedeutet, dass bei einem Verkehrsunfall mit Eigenverschulden der mietende Bürger zur Kasse gebeten werden kann. Die Gemeinde selbst mietet das Fahrzeug auf die Dauer von 15 Monaten zu einem nicht genannten monatlichen Mietzins. Welche Kosten die beteiligten Sponsoren finanzieren und welche Übernahmekonditionen nach Ablauf der Mietzeit gelten, ist ebenfalls nicht bekannt.

- Simone Weiß

Autor:

Redaktion aus Singen

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