Thomas Warndorf beleuchtet die Rolle des Narrengerichts von 1933 bis 1945
Forschung statt Verurteilung

Thomas Warndorf  | Foto: »Keine Stunde Null«: Thomas Warndorf erforscht die Rolle des Narrengerichts von 1945 bis 1977.swb-Bild: sw
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Stockach. Niemals geht man so ganz. Und auch Thomas Warndorf hat sich einen Teil der öffentlichen Bühne zurückerobert, die er zu Ende der Fasnetsaison 2018 verlassen hatte. Denn er hatte zwar seinen Rückzug vom Amt des Klägers und als Mitglied des Narrengerichts erklärt, doch nun befasst er sich mit einem historischen Thema sehr ernsten Hintergrunds - der Rolle des Narrengerichts in der Zeit von 1933 bis 1945 sowie von Kriegsende bis 1977. Seine Ausrichtung ist dabei die Auswertung des Aktenmaterials des Stockacher Narrengerichts mit Protokollbüchern, Jahresakten, Narrenbüchern, Nachlässen, Zeitungsartikeln und Manuskripten. Und der Grund für seine Forschungen ist ganz einfach: »Es hat noch niemand diesen Zeitraum umfassend beschrieben«, erklärte der Historiker im Rahmen seines Vortrags im Bürgerhaus »Adler Post«.

Vor Beginn des gut 100-minütigen Referats hatte Museumsleiter Johannes Waldschütz mit Missverständnissen aus seiner Sicht aufgeräumt. Es gehe nicht darum, noch lebende oder verstorbene Personen mit Blick auf nationalsozialistische Umtriebe zu verurteilen: »Wir Historiker sind keine Richter, sondern Menschen, die sich mit dem Quellenmaterial auseinandersetzen«. Das hat Thomas Warndorf ausführlich getan. Seine Erkenntnisse: 1932 erfolgte im Narrengericht unter August Rettich eine Neuausrichtung der Fasnet hin zum heidnisch-altdeutschen Volksbrauchtum, die Verfechter eines »städtischen Karnevals« hatten das Nachsehen, das Kollegium passte sich an die totalitären Machthaber an. So verschwindet der jüdische Mitbürger Hermann Weil 1935 aus den Reihen des Kollegiums. Es ginge auch anders, so der Historiker: Die Zimmerergilde, der der NS-Redner und wohl auch in Kriegsverbrechen in Griechenland verwickelte Willi Hermann angehörte, lehnten sich auf.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gab es im Narrengericht aus Sicht von Thomas Warndorf keine »Stunde Null«, keinen Neuanfang, keine Umkehr. Hermann Muffler wurde zunächst Narrenrichter - er war politisch unbelastet, war 1944 in Haft genommen worden, gehörte 1945 einem Anti-Nazi-Komitee an. Doch er schied laut Thomas Warndorf 1949 im Streit aus dem Kollegium aus, und sein Nachfolger Friedrich Dandler »lässt während seiner Dienstzeit als Narrenrichter sowohl Eintritte von ausgewiesenen Parteigenossen als auch von ausgewiesenen Parteigegnern zu. Seine Haltung entspricht dem Zeitgeist der BRD der Adenauer- und Kiesinger-Ära, in der Nationalsozialisten bis in hohe Ämter wieder salonfähig waren«. Ein Beispiel: 1958 erhielt Willi Hermann den Hans-Kuony-Orden erster Klasse, 1960 wurde er ins Narrengericht aufgenommen. Die Wahl habe einstimmig und geheim zu erfolgen, so Thomas Warndorf. Hätte nur ein Gerichtsnarr dagegen gestimmt, wäre die Berufung des NS-Redners nicht erfolgt. Das geschah nicht: Seine Bestellung geschah ohne Gegenstimme.

Allerdings, so die Forschungslage von Thomas Warndorf, spielte Willi Hermann in der Stockacher Fasnet keine herausragende Rolle. Er schrieb die Lieder »Wenn i mei altes Stocke seh« und »Ja, wenn der ganze Bodensee«, lieferte Beiträge zu bunten Abenden, verfasste den Text zur Einweihung des Hans-Kuony-Brunnens - aber inhaltlich war er nicht an der Narrengerichtsverhandlung beteiligt. Und: »Er hatte keine Funktion im Narrengericht, außer als ,Hofdichter‘. Wie in den Liedkompositionen der Nachkriegszeit für Konstanz ist auch in seinen Texten für Stockach kein nationalsozialistisches Gedankengut zu finden.«

- Simone Weiß

Autor:

Redaktion aus Singen

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