Wichtige Dokumente werden gesichert
Der "Stolz-Nachlass" wandert ins Stadtarchiv

Altbürgermeister Rainer Stolz und Museumsleiter Julian Windmöller bei der Sichtung der vielen Unterlagen aus 30 Jahren Amtszeit, die nun ins Stadtarchiv zur weiteren Sichtung überführt wurden, bevor die neue Bürgermeisterin in den Räumen ihre Geschäfte aufnehmen konnte. | Foto: Iris Laible/ Stadt Stockach
  • Altbürgermeister Rainer Stolz und Museumsleiter Julian Windmöller bei der Sichtung der vielen Unterlagen aus 30 Jahren Amtszeit, die nun ins Stadtarchiv zur weiteren Sichtung überführt wurden, bevor die neue Bürgermeisterin in den Räumen ihre Geschäfte aufnehmen konnte.
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Stockach. Passend zur Zeit „zwischen den Jahren“ also Zeit des Übergangs, hat das Stadtarchiv Stockach in enger Zusammenarbeit mit Altbürgermeister Rainer Stolz die Unterlagen aus seiner Amtszeit in das Archiv überführt - also alles in Kisten gepackt, um es sozusagen für die Nachwelt zu sichern.

„Die Übernahme von Bürgermeisterunterlagen macht man als Archivar auch nicht alle Tage. Von daher war diese Übernahme für uns etwas Besonderes.“ erläutert Archivleiter Julian Windmöller. Bei 30 Jahren im Amt ist auch so manches Papier entstanden, trotz aller Digitalität in der heutigen Zeit. Nach der Sichtung zahlreicher Papierstapel, Hefter, Akten- und Ringordner wurden zwölf prall gefüllte Kartons Unterlagen in das Zwischenarchiv überführt. Dort harren die Materialien nun ihrer weiteren Bearbeitung.

„Im weiteren Verlauf werden die Akten nun ausführlich gesichtet und die archivwürdigen Unterlagen ausgewählt. Dann werden sie gereinigt und entmetallisiert, das heißt alle Metallteile wie Büroklammern, Tackernadeln und ähnliches werden entfernt, da diese mit der Zeit rosten und die Unterlagen unwiderbringlich beschädigen könnten.“ Die Unterlagen würden des Weiteren verzeichnet, das heißt mit einer Archivsignatur versehen, in spezielle säurefreie Archivkartons verpackt und abschließend in das eigentliche Archiv überführt. „Dieser Prozess wird mit Sicherheit noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen.“
Wann die ersten Teilbestände der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können, kann daher noch nicht gesagt werden. Darüber hinaus gelten die im Landesarchivgesetz festgelegten Sperrfristen von in der Regel 30 Jahren.

Quelle: Stadtarchiv Stockach, Julian Windmöller

Autor:

Presseinfo aus Singen

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